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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, kann man eine Wohnung die der WGG unterliegt, (im Vollanwendungsbereich) bei Vermietung, nach Abschluss des Kaufvertrages auch Abschreiben ? Natürlich unter einhaltung des Richtwertmietzinses. Beste Grüße !
Aus der Frage kann ich keinen Sachverhalt erkennen: entweder die Wohnung unterliegt bei Vermietung dem WGG oder dem MRG - abhängig davon, ob sie von jemand gekauft wurde, der vorher Mieter der Wohnung war oder nicht. WGG gilt oder gilt nicht - einen "Teilanwendungsbereich" (wie im MRG) gibt es nicht. Richtwertmietzins gibt es im Zusammenhang mit von einer GBV errichteten Wohnungen, die verkauft wurden, nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie die Beschränkung des Mietzinses - im Falle einer Vermietung einer vom früheren Mieter gekauften Wohnung - mit dem Richtwert meinen. Ich gehe davon aus, dass bei einer solchen "kleinen Vermietung" steuerlich wohl die Vermutung der Liebhaberei greifen wird, da nicht in absehbarer Zeit ein Gesamtüberschuss erwirtschaftet werden kann. Näheres kann Ihnen sicher ein Steuerberater an Hand des konkreten Sachverhaltes erarbeiten.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
13.04.2021