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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bezogen im Jahr 2008 eine Genossenschaftswohnung mit Kaufoption einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft die "ohne Förderung" errichtet wurde. Dazu gibt es ein schriftliches Mietkaufangebot der Genossenschaft , per Emai versendet, mit einem vereinbarten Barkaufpreis fix nach zehnjähriger Mietdauer auf Basis 2 % der gesamten Herstellungskosten der noch an die Genossenschaft zu zahlen ist, plus Nebenkosten der Eigentumsübertragung und Übernahme des aushaftenden Darlehens. Nach zehn Jahren wurde uns ein Kaufangebot gestellt das sich nun plötzlich nach dem Verkehrswert berechnet. Dementsprechend weit mehr als ursprünglich vereinbart. Meine Frage wäre nun ob das gesetzlich möglich ist, obwohl bei Mietabschluß für uns was günstigeres vereinbart wurde. Die Kaufpreisermittlung ist im übrigen auch im Nutzungsvertrag niedergeschrieben. Ich weiß das dies ein spezieller Fall ist und insgesamt 14 Parteien betrifft.Mit der Bitte Ihrer geschätzten Meinung verbleiben wir Hochachtungsvoll.
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Kaufanbot bei Wohnungen, die ohne Förderung errichtet wurde, um ein freiwilliges Anbot einer GBV gem. WGG. Da es im Fall eines vertraglich vereinbarten Preises bei einer freiwilligen Kaufoption auf den exakten Sachverhalt (Vertragstext in Konnex mit dem von der GBV nunmehr gelegten Anbots) ankommt, empfehle ich Ihnen einen auf Liegenschaftsrecht bzw. WGG spezialisierten Anwalt mit der Vertragsauslegung und Anbotsprüfung zu kontaktieren.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
31.12.2020