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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, wir überlegen eine Eigentumswohnung zu kaufen, die früher mal eine BUWOG Wohnung war aber in der Zwischenzeit schon mehrmals den Eigentümer gewechselt hat. D.h. wir kaufen sie nicht direkt von der BUWOG sondern von dem jetzigen Eigentümer. Uns ist es bewusst, dass sie bei einer Weitervermietung in das WGG fällt und somit die Mietzinsbildung zu beachten wäre. Da wir sie jedoch für den Eigengebrauch kaufen, betrifft uns das (noch) nicht. Nun zu meiner Frage: sollten wir die Wohnung in Zukunft wieder verkaufen wollen, gibt es Einschränkungen auch bzgl. des Verkaufspreises oder gibt es nur Einschränkungen im Falle einer Vermietung? Vielen Dank im Voraus! MFG


Ich gehe davon aus, dass eine allfällige Errichtungsförderung mittlerweile rückbezahlt wurde und es keine förderrechtlichen Beschränkungen bei einem hinkünftigen Verkauf gibt. Der Verkaufspreis ist auch für solche Wohnungen zum Marktwert möglich. Der Marktwert ist jener Wert zu dem redliche Geschäftsleute eine Sache zum Transaktionszeitpunkt handeln.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

08.03.2021