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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,ich bezog mit 01.01.1999 meine neue Genossenschaftswohnung (Erstbezug eine Mietwohnung mit Kaufoption)die durch (WWFSG) gefördert wurde.Da ich leider damals aus privaten Gründen die Frist von 15 Jahren um eine Haaresbreite (7 Tage) versäumt hatte,konnte ich die Wohnung leider,leider nicht mehr kaufen!!!Da es bis heute aber mein allergrößter Wunsch ist und war und auch ein Teil meiner Lebensplanung, fragte ich zwischenzeitlich immer wieder nach und bat zuletzt 2x schriftlich 2018 die Genossenschaft um ein Kaufangebot meiner Wohnung.Die einen Kauf leider ablehnte.Daher freute ich mich umso mehr über die neue Gesetzeslage mit 1. August 2019! Kann ich jetzt meine Wohnung kaufen? Da ich ja schon öfter und zuletzt im Jahr 2018 schriftlich um ein Kaufangebot gebeten hatte? Die Wohnbauförderung war beim unterzeichnen des Mietvertrages auch aufrecht!Mittlerweile ist Sie bei mir abgelaufen.Oder gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit diese Wohnung zu kaufen? ( eventuell durch einen Verwanten und wie lange muss er gemeldet sein?) Bitte um Hilfe und weitere Informationen! Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe im Voraus und liebe Grüsse!


SG Frau Hirschenauer! Die Beantwortung ihrer Frage kann im Rahmen dieser Plattform nicht vorgenommen werden. Es handelt sich um eine spezifische rechtliche Beurteilung ihrer Situation. Wir ersuchen Sie, einen Rechtsanwalt hierzu aufzusuchen.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

01.11.2019