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Mietrecht

Sehr geehrte Experten/Innen, mich würde interessieren welchem Mietzins eine Wohnung unterliegt die ehemals gefördert von einer GBV errichtet wurde und erstmals vom Mieter der Wohnung nach 10 Jahren gekauft wurde. Der erste Käufer hat die Wohnung später an eine Privatperson verkauft und jetzt wird sie wieder verkauft. Ich wäre 3ter Eigentümer. Wenn ich vermieten möchte, unterliegt die Vermietung dem Teil MRG wie beim Erstkäufer oder muss ich nach dem WGG vermieten? Sämtliche Förderungen wurde im Zuge des Erstkaufes ausbezahlt. Anlage wurde ursprünglich nach dem WWFSG 1989 errichtet. Besten Dank im Voraus


Eine nach den Bestimmungen des WWFSG 1989 von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtete Mietwohnung, die vom Mieter vor dem 1.8.2019 im Wohnungseigentum erworben wurde und bei der die Wohnbauförderung an die Förderstelle zurückbezahlt wurde, fällt in den Anwendungsbereich des § 1 Abs 4 MRG (Teilanwendung des MRG). Dieser gilt auch weiterhin, wenn in weiterer Folge weitere Eigentumsübertragungen stattgefunden haben oder stattfinden werden.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

14.12.2021