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IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte Expert:innen, ich habe 2004 eine Eigentumswohnung von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft (Neuland) während der Errichtung erworben. In den letzten beiden Stockwerken befinden sich Eigentumswohnungen, darunter Genossenschaftswohnungen. Die Anlage wurde mit Mitteln des §12 WWFSG 1989 gefördert. Ich habe die Förderung bereits vor einigen Jahren ausbezahlt. Bin ich bei einer Vermietung mit dem Mietzins gedeckelt und wenn ja, welche Deckelung kommt hier zum Tragen? Wie sieht die preisliche Gestaltung bei einem Verkauf aus? Wäre hier eine Deckelung vorgesehen oder ist man in der Preisgestaltung frei? Vielen Dank im voraus für Ihre Expertise und Antwort.
Wenn Sie die Förderung Ihrer im Wohnungseigentum erworbenen Wohnung ausgezahlt haben, konnten Sie auch die Löschung der entsprechenden Belastung im Grundbuch durchführen lassen. Wenn in Grundbuch keine förderrechtlichen Lasten bestehen, können Sie Ihre Eigentumswohnung, die Sie im Zuge der Errichtung des Hauses erworben haben, wohnrechtlich unbeschränkt vermieten und verkaufen. Den Verkehrswert Ihrer Wohnung können Sie durch die Beauftragung eines Gutachtens eines Sachverständigen (Fachgebiet Immobilien) bewerten lassen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
17.01.2022