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IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Sehr geehrte Fachfrauen und Fachmänner auf diesem Gebiet, Meine Frage: Ist das Baurechtsgrundstück samt Baulichkeit nach Ende des Baurechtes, Wohngebäude von einem gewerbl.Bauträger errichet, mit dem WGG belastet ? Fakten: Auf seinen eigenen Grund hat ein gewerbl.Bauträger ein Wohngebäude geplant und eine Baugenehmigung erwirkt (2003-2005) . In Folge war der Bau von Eigentumswohnungen geplant. Von der Gemeinde wurde der Wunsch von Errichtung von Mietwohnungen geäußert, dies war damals noch Gemeinnützigen vorbehalten. Daraufhin wurde einer gemeinn.Wohnbaugen. das Baurecht auf 50 Jahre am Grundstück übertragen. Das Wohngebäude wurde vom Bauträger als Generalunternehmer zu einem Fixpreis errichtet und an die gemeinnütz.Wohnbaugen. übergeben. Im Baurechtsvertrag war die Fälligkeit des Bauzinses erst nach Bezug der Wohnungen vereinbart, sowie auch, dass die darauf sich befindlichen Baulichkeiten nach Baurechtsende ohne Vergütung an die Baurechtsbestellerin zurückfallen. Die Mietverträge sind alle befristet (mit Baurechtsende). In der Baurechtseinlage im Grundbuch ist nichts vom WGG als Belastung vermerkt. Ich hoffe, sie können etwas Licht ins Dunkel bringen, Mit herzlichen Grüßen Katharina Pirnbacher pirnbacher&ingholzbau.at


Die gegenständliche Plattform wurde eingerichtet, um Konsumenten niederschwellig und kostenlos Information zu Fragen im Immobilienbereich zur Verfügung zu stellen. Der von Ihnen geschilderte - sehr spezifische und komplexe - Sachverhalt ist meiner Ansicht nach nur nach ausgiebigem Studium der bezughabenden Unterlagen im Rahmen eines Rechtsgutachtens zu beantworten.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

22.03.2022