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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Fr. Mag. Molnar, vielen Dank für die Beantwortung. Ich hätte noch eine weiterführende Frage zu https://www.immobilienwissen.at/frage/oQ5dr3 : Und wenn die Förderung auf das Zinshaus noch nicht abgelaufen ist? Kann dies auf die Bestimmungen des Verkaufspreises der Eigentumswohnung Einfluss haben? Im Grundbuch, wie auch bspw. in meiner Betriebskostenabrechnung bzw. Jahresvorschau sind diese Fördermittel nicht ersichtlich. Scheinbar gilt die Förderung für andere Objekte (nicht ETWen sondern Mietwohnungen) im Zinshaus. Freundliche Grüße
Ich bin bei meiner Beantwortung nicht von einem Zinshaus ausgegangen (Zinshaus = Baubewilligung vor dem 8.5.1945) Ich bin auf Grund des geschilderten Sachverhaltes davon ausgegangen, dass eine GBV in eigenem Namen ein Gebäude errichtet hat, an dessen Wohnungen zu einem späteren Zeitpunkt Wohnungseigentum begründet wurde. Abhängig von der Förderung kann es Einschränkungen in der Mietzinsbildung bei Vermietung einer Wohnung geben, auch wenn die Förderung bereits zur Gänze zurückgezahlt wurde. Ob eine solche Einschränkung in Ihrem Fall vorliegt, kann Ihnen der Vertragserrichter des Kaufvertrages an Hand des (historischen) Grundbuchauszug sagen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
21.02.2021