Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Mietrecht
Sehr geehrte Frau Mag. Molnar! 2014 haben wir eine Wohnung gekauft, welche der Vorbesitzer 2007 von der Baugenossenschaft zur Eigennutzung gekauft hat. Zur Erstellung dieser Anlage wurden neben den Eigenmittel der Wohnungswerber auch Mittel der Wohnbauförderung 1993 und Hypothekardarlehen verwendet. Wir haben die Wohnung lastenfrei übernommen und 8 Jahre lang vermietet nach dem MRG (Mietberechnung dr. Rechtsanwalt mit Immobilienbüro). Jetzt wollen wir die Wohnung verkaufen mit der Option den Mietvertrag bestehen zu lassen. Laut dzt. Immobilienbüro unterliegt die Miete aber dem WGG was für Anleger uninteressant ist, während unser Rechtsanwalt nach wie vor für das MRG plädiert. Sollen wir das Immobilienbüro oder den Rechtsanwalt wechseln, denn im Dschungel der unzähligen diesbezüglichen Paragraphen im RIS sind wir einfach überfordert und bitten um Ihren fachlichen Input. Danke vielmals!
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Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
04.04.2022