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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Sehr geehrte Frau Mag. Molnar, wir wohnen als Familie, zwei Erwachsene, zwei Kinder, in einer BWS-Genossenschaftswohnung, die zu klein wird. Meine Frau (wir sind verpartnert) ist die Mieterin unserer Wohnung, die Kinder und ich sind nur hier gemeldet. Wir überlegen derzeit, ob eine zweite Wohnung das Platzproblem lösen könnte. Wenn ich diese anmieten und meinen Hauptwohnsitz dorthin verlagern würde, wäre das mit dem Gesetz vereinbar? Mit freundlichen Grüßen, Viviane Eisold-Pernthaller


Jede Person hat sich an der Adresse amtlich zu melden, an der sie einen Wohnsitz nimmt. Der Hauptwohnsitz ist dort, wo der Lebensmittelpunkt einer Person ist. Inwieweit bei einer Verpartnerung ein gemeinsamer Wohnsitz Teil einer Partnerschaft ist, ist keine Frage des Wohnrechts und kann von mir nicht beantwortet werden.

Mag. (FH) Doris Molnar

Es antwortete Ihnen

Mag. (FH) Doris Molnar

28.02.2021