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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Sehr geehrte Frau Molnar, danke für die rasche Antwort. Ich meinte den Genossenschaftsanteil und nicht den Finanzierungsbeitrag. MfG Peter


Sehr geehrter Herr Peter! Grundsätzlich verankern gemeinnützige Bauvereinigungen, die in der Rechtsform einer Genossenschaft geführt werden, dass Vermietungen von Wohnungen oder Geschäftlokalen nur an ihre Mitglieder erfolgen. Daher ist die Mitgliedschaft zur Genossenschaft Voraussetzung einer solchen Vermietung. Die einzigen Mietverhältnisse, die meines Erachtens ohne Mitgliedschaft zu Genossenschaft möglich sind, sind Mietverhältnisse von KFZ-Stellplätzen bzw. Mietverhältnisse in Häusern, die nicht von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurden, die Häuser jedoch zur Sanierung größeren Umfangs von einer Genossenschaft gekauft wurden. Ohne aktive Beitrittserklärung und Bezahlung der Beitrittsgebühr bzw. Übernahme einer bestehenden Mitgliedschaft im Rahmen einer Mietrechtsfortsetzung ist ein Beitritt zu einer Genossenschaft nicht möglich.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

07.01.2015