Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Sehr geehrte Frau Molnar, vielen Dank für ihre rasche und kompetente Antwort! Das könnte für die anderen Fragesteller ebenso von Interesse sein: Ich habe zuerst versucht anhand des historischen Grundbuchs im Bezirksgericht zu erheben, ob eine Förderung vergeben wurde. Aber die Inhalte aus diesen alten Büchern zu entziffern ist für einen Laien wahrlich nicht einfach. Ich habe dann aber vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort innerhalb kurzer Zeit eine Antwort darüber erhalten, ob für die Wohnhausanlage je eine Förderung vergeben wurde. Dort anzurufen und anzufragen kann ich den anderen Forumteilnehmerinnen nur empfehlen, wenn es darum geht, Auskünfte über historische Förderungen zu erhalten. In meinem Fall wurde erfreulicherweise nie eine Förderung vergeben!


Mir ist keine Wohnbauförderung bekannt, für die nicht ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Fördergebers grundbücherlich zu besichern war/ist. Deshalb rate ich zur Nachschau im historischen Grundbuchsauszug. Wenn es dort keinen Eintrag gibt, ist das der Hinweis, dass es keine Förderung zur Errichtung der Bestandssache gab.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

23.02.2021