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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Hausverwaltung

Sehr geehrtes Immobilienwissen Team, ich schreib Ihnen bezüglich Thermenreperatur und Wartung. Oktober 2016 haben wir die vorausgesetzte 1x jährliche Thermenwartung durchführen lassen. Die davor letzte Wartung fand im November 2015 statt. Ich habe diesmal sie einbisschen früher stattfinden lassen weil mir auffiel dass bei der Therme irgendwas nicht stimmte (explosionsartiges Geräusch). Der Installateur führte die Wartung durch und entdeckte einige Mängel an der Therme. Es stellt sich heraus dass sich die Nieten vom dem anliegenden Rohr die auf der Therme befestigt sind sich aufgelöst haben und sich jederzeit bewegen konnte sodass Gas austreten würde. In dem Moment bestand Gefahr in Verzug. Ich informierte die Hausverwaltung über die Mängel per e-mail (mit Informationen und Fotos der Mängel) und lies die Reparatur durch führen da ich durch diese Information Angst um mein Leben hatte. Ich bezahlte die Rechnung (knapp 600 Euro) und bat die Hausverwaltung diese zu begleichen. Nachdem ich nach einer Woche nichts von ihnen gehört oder gelesen hatte rief ich dort an und sie meinten, dass die Dame die für dieses Anliegen zuständig ist auf Urlaub sei und wenn sie retour ist sich darum kümmern wird. Nun will die Besitzerin wenn maximal nur die Hälfte der Reparatur zahlen da sie eigentlich einen eigenen Installateur hat der die Mängel reparieren soll. Ich habe argumentiert dass ich das menschlich verstehen kann nur wenn mir jemand sagt das Gefahr in Verzug ist und Gas austreten kann dann werde ich nicht länger warten (vor allem war es an einem Freitag im Oktober also schon in der Heizungs-Periode)und lass es gleich reparieren. Außerdem nahm ich hier meine Pflichten wahr als Mieter, da es es im Mietrecht §8 steht dass jegliche Gefahr vom Mieter abzuwenden ist. Des weitern steht im Mietvertrag dass ich per eingeschriebenen Brief die Hausverwaltung informieren muss und ich das per e-mail sogar getan habe (weil die Hausverwaltung argumentiert hat warum ich nicht angerufen habe). Ich kann ja zu der Zeit nicht wissen dass mein anliegen erst 2 Wochen später behandelt wird weil eine Mitarbeiterin auf Urlaub ist. Wie stehen hier meine Chancen den Betrag zurückzubekommen? Nun haben wir (WG) mit ende Februar den Mietvertrag gekündigt und ziehen Ende März aus. Wir erhielten die Kündigungsbestätigung der Hausverwaltung mit der Anweisung noch einmal eine Themenwartung auf unsere Kosten durchzuführen mit einem Installateur den Die Hausverwaltung ausgesucht hat und die Nummer mit angab. Nachdem die letzte Wartung nicht einmal ein halbes Jahr her ist verstehe ich nicht warum wir noch einmal auf unsere Kosten eine durchführen sollen vor allem wo wie uns angeben welchen Installateur dazu beauftragt werden soll. Ist dies rechtens? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. MfG Katharina


Die Reparaturkosten der Therme geht zu Lasten des Vermieters. Eine Angemessenheitsüberprüfung der Kosten ist zulässig, da ihnen der Ersatz nur in diesem Ausmaß zusteht. Ob dies in ihrem Fall zutrifft, kann in diesem Forum nicht beurteilt werden. Sollte sich die Hausinhabung weigern, den Ersatz zu leisten, müssten sie selbst den Anspruch bei Gericht durchsetzen. Auf Grund der baldigen Beendigung ihres Mietverhältnisses könnten Sie ihre Ansprüche bei der Kautionsabrechnung fordern. Eine Wartung bei Beendigung des Mietverhältnisses wird wohl angebracht sein, da ja die Heizperiode dazwischenliegt.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

03.03.2017