Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Seit 01.03.2020 ist eine in meinem Eigentum stehende Wohnung vermietet. Nun habe ich eine Nachzahlung über die Betriebskosten erhalten. Kann ich diese in voller Höhe an die Mieter weiterverrechnen oder nur aliquot (= Nachzahlung / 12 Monate * 10 Monate Mietzeit). Danke und beste Grüße


Um beurteilen zu können, wer eine Nachzahlung leisten muss, ist Im frei finanzierten Neubau oder im Ein- oder Zweifamilienhaus ist die Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag relevant. An sich hat der oder Diejenige, welche zum Zeitpunkt der Fälligkeit, der Nachzahlung oder des Guthabens, Mieter einer Wohnung ist, die Nachzahlung zu leisten bzw. das Guthaben zu bekommen. Volkommen unabhängig ob der oder die Mieterin während des ganzen Abrechnungszeitraumes (12 Monate) in der Wohnung gelebt hat.

KommR Erich Hauswirth

Es antwortete Ihnen

KommR Erich Hauswirth

17.02.2021