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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
S.g. Frau Mag. Molnar! Wir beabsichtigen den Kauf einer kleinen Eigentumswohnung in Baden. Diese ist in einem Haus, das in den 70er-Jahren von der "ATLAS", Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsgenossenschaft m.b.H., errichtet wurde. Ursprünglich handelte es sich um eine Genossenschaftswohnung, die von der ATLAS an einen Vorbesitzer unseres jetzigen Verkäufers verkauft worden war und dem WGG unterlag. Bis Ende 1995 (so lange lief nach unserem Verständnis auch ein Darlehen) hatte die ATLAS auch ein Vorkaufsrecht und musste einer Veräußerung zustimmen. Der jetzige Verkäufer der Wohnung hat diese im März 2014 eben nicht von der ATLAS sondern von einem Vorbesitzer gekauft und bis vor kurzem darin gewohnt. Wir kaufen diese Wohnung nun also von einem Verkäufer, der nie einen Vertrag mit der ATLAS hatte und planen sie für die nächsten 3 Jahre zu vermieten bis wir für unsere Kinder Eigenbedarf haben. Unterliegen wir in unserem konkreten Fall bei einer Vermietung dem WGG oder MRG hinsichtlich der Festsetzung des Mietzinses oder dürfen wir diesen frei bestimmen? Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Beantwortung!
Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts (bis wann die Wohnung eine Mietwohnung, von wem (dem Mieter oder einer anderen Person) wurde die Wohnung von der GBV gekauft, allfällige förderrechtliche Bestimmungen (auch wenn diese bereits ausbezahlt wurde) hinsichtlich Mietzinsbildung bei Vermietung, kann die Frage nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an den Vertragserrichter oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
02.02.2022