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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnbauförderung
S.g. Frau Mag. Molnar, ich checke eben das Kaufanbot der GBV (erstmalig, Erstbezug 2011) für eine geförderte Wohnung, in der ich aktuell in Miete bin. Das Bankdarlehen wird von der GBV zurückbezahlt, das WBF-Darlehen soll planmäßig übernommen werden. Ist es Rechtens, dass ich mit Übernahme des WBF-Darlehens auch die Rückzahlung der Zuschüsse zum Bankdarlehen VOLL übernehmen muss und die GBV nur den um die Zuschüsse verringerten Betrag rückführen muss? In die Überlegung, ob ich das WBF-Darlehen gleich ausbezahle oder weiter laufen lassen möchte, spielen viele Faktoren mit: - Wie hoch ist der Unterschied in der Gesamtsumme, die jeweils zurückzuzahlen ist. Lt. GBV gibt es keinen Tilgungsplan vom Land NÖ. Dort habe ich jz direkt angefragt. Wissen Sie vll noch eine andere Stelle, die mir da rechnerisch weiterhelfen könnte, falls ich keine Antwort bekomme? - Gibt es einen Unterschied bei Weiterverkauf bzw. Weitervermietung (habe was von einer Zustimmung der Förderstelle gelesen), ob die Wohnung nach wie vor gefördert ist oder nicht? - Sonstige Unterschiede, die zu bedenken wären? (Auf die Tatsache, dass man nur in einer geförderten Wohnung Wohnbeihilfe beantragen könnte wurde ich hingewiesen.) Muss der Verkehrswert nicht zwingend im Zuge des Kaufanbotes bekannt gegeben werden? Und muss der Kaufpreis bei geförderten Wohnungen nicht immer UNTER dem Verkehrswert liegen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Infos! BG
Ihre Frage beinhaltet viele einzelne Fragen, die ohne Prüfung sämtlicher der Unterlagen bzw. umfangreicher Kenntnis der NÖ Wohnbauförderung nicht beantwortbar sind. Wenden Sie sich mit Ihrem Beratungsbedarf an eine Rechtsanwaltskanzlei, die auch auf geförderte Immobilien in Niederösterreich spezialisiert ist.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
27.09.2021