Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Sg.Frau Mag.Molnar, besten Dank für Ihre rasche Antwort, es handelt sich tatsächlich um einen Kauf-u. WE-Vertrag, die Förderung war die WBF 1968 u. diese wurde ausbezahlt.


Es darf der angemessene Mietzins bei der Vermietung verlangt werden.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

06.09.2021