Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Mietrecht
Sg.Frau Mag.Molnar, besten Dank für Ihre rasche Antwort, es handelt sich tatsächlich um einen Kauf-u. WE-Vertrag, die Förderung war die WBF 1968 u. diese wurde ausbezahlt.
Es darf der angemessene Mietzins bei der Vermietung verlangt werden.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
06.09.2021