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Mietrecht

S.g.Fr.Molnar! Ich war Mieter einer Buwog-Wohnung & habe diese dann als Mieter vor etlichen Jahren gekauft (inkl. Stellplatz). Da ich in ein anderes Bundesland gezogen bin, will ich d. Wohnung & Stellplatz heuer vermieten. Soweit ich weiß ist keine Förderung mehr drauf, Haus wurde lange vor Verkauf an Vonovia bzw. lange vor Entfall Gemeinnüztigkeit BUWOG errichtet, vermute in d. 90/80er Jahren. Zu welchem Preis/Rechtsgundlage darf ich vermieten? Ich meinte ja, d. es MRG-Teilanwendung (angemessener Mietzins,...) ist, aber es gab ja WGG-Novelle vor kurzem, da steht drinnen, d. ich nur für 15 J. zum Richtwert vermieten darf? Oder gilt hier ganz was anderes? Bedanke mich bereits im Voraus für die Antwort!


Ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes und der bezughabenden Dokumente ist die Frage nicht beantwortbar. Wenn Sie vermieten wollen, werden Sie vermutlich im Vorfeld einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Mietvertrages beauftragen, in einem Mietvertrag ist auch der Mietzins (und dessen Grundlage) beinhaltet.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

06.04.2022