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Mietrecht

Sehr geehrte Damen u. Herren! Ich habe 2002 eine Wohnung (1030 Wien, 40 m²) in Wohnungseigentum gekauft, die sich in einem Wohnhaus befindet, das 1975 von einer GBV errichtet wurde. Die vorherige Eigentümerin hat die Wohnung 1984 als Mieterin von der GBV als WE gekauft. Unter welchen Bedingungen könnte ich die Wohnung nun vermieten? LG H.Bartl


Der Sachverhalt ist für mich nicht nachvollziehbar. Kauf einer von einer GBV errichteteten Wohnung durch den Mieter war bis 2019 immer nur nach frühestens 10 Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes möglich. Ich könnte mir vorstellen, dass die Wohnung sofort nach Fertigstellung mit Anwartschaftsvertrag gekauft und der WE-Vertrag erst später verbüchert wurde. Die zulässigen Mietkonditionen sind davon abhängig, ob das Gebäude mit Mittel aus der Wohnbauförderung oder ohne Förderung errichtet wurde.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

14.10.2021