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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Sehr geehrte ExeprtInnen, ich beziehe seit 04.05.2017 eine Genossenschaftswohnung (Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GmbH) mit Option Eigentum in Wien. Laut Vergabeblatt gilt für die Wohnung das WWSFG 1989. Die Eigenmittel i.H.v. ca. 32.000€ habe ich vollständig entrichtet. Meine Frage lautet nun, darf ich mir eine Eigentumswohnung (freifinanziert oder gefördert) kaufen, ohne meine jetzige Genossenschaftswohnung (welche ich in Zukunft auch mind. mehr als 6 Monate im Jahr nutzen würde) zurückgeben zu müssen? Vielen Dank im Voraus.


Ich gehe davon aus, dass Sie die im Mai 2017 angemietete geförderte Wohnung ständig bewohnen und an diesem Wohnsitz Ihren Lebensmittelpunkt haben (= Hauptwohnsitz). Wenn Sie eine andere geförderte Wohnung kaufen, müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt an diesen neuen Wohnsitz verlegen und die aktuell gemietete geförderte Wohnung an die Vermieterin zurückstellen. Wenn Sie eine frei finanzierte Wohnung kaufen und Ihren Lebensmittelpunkt an diesen neuen Wohnsitz verlegen, setzen Sie in der aktuell gemieteten Wohnung einen Kündigungsgrund. Wenn Sie eine frei finanzierte Wohnung kaufen und diese nicht beziehen (Finanzanlage) und Ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in Ihrer Mietwohnung haben, setzen Sie keinen Kündigungsgrund in Ihrer aktuell gemieteten Wohnung.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

01.11.2021