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IMMY hat die Antwort.
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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Super, vielen Dank! Also in dem Fall würde man zuerst ein paar Monate die Wohnung mieten und dann kaufen können. Wie sieht es in diesem Fall aus?
Aus der Frage ist für mich kein konkreter Sachverhalt erkennbar. Die Durchsetzbarkeit des Erhaltens eines Kaufanbotes für eine als Mieter genutzte geförderte Wohnung ist frühestens nach 5 bzw. 10 jähriger Mietdauer (abhängig vom Bezugsdatum) gegeben. Ein von der Vermieterin freiwillig an den Mieter gerichtetes Kaufanbot ist auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Ob mit einer kurzen Mietdauer vor Kauf eine Umgehung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gegeben ist, ist ein Frage, die im Einzelfall gegebenenfalls vom Gericht zu klären ist.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
01.10.2021