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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Unser 1/3 Miteigentümer an einer Villa möchte eine eigene Gastherme für seine Wohnung installieren. Dazu folgende Fragen: 1. Müssen wir der Installation einer separaten Gastherme zustimmen? 2. Wer trägt die Betriebs- und Erhaltungskosten für die bestehende Gastherme (für alle drei Tops). Konkret gefragt, müsste der Eigentümer von W1, der eine eigene Gastherme installieren möchte, trotzdem an der bereits bestehenden Anlage mitzahlen?


Auf Basis ihrer Informationen sind mehrere Konstellationen möglich. Meine Aussagen sind mit besonderem Vorbehalt zu verstehen. Ich gehe davon aus, dass Wohnungseigentum begründet ist und es bereits eine zentrale Wärmeversorgungseinrichtung im Haus in Verwendung steht. Unter diesen Voraussetzungen ist die Installation eine zweiten Wärmeversorgung innerhalb eines Wohnungseigentumsobjekt vermutlich nicht unbedingt notwendig und auch nicht üblich. Eine Belastung der Wohnungseigentümergemeinschaft erscheint mir hier nicht möglich zu sein. Sollte eine Zustimmung der übrigen Miteigentümer notwendig sein, was sich mir aus dem Text noch nicht erschließt, so wäre diese nicht zwingend durchsetzbar. Die Kostentragungspflicht an einer bestehenden zentralen Wärmeversorgungseinrichtung kann einseitig von einem Wohnungseigentümer nicht ausgeschlossen werden.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

13.10.2020