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Hausverwaltung
Unser Hausbesorger hat in seinem Vertrag einmal jährlich Heckenschneiden im Vertrag. Er findet aber seit 3 Jahren Ausreden, diese nicht oder nur unzufriedenstellend zu machen. Im ersten Jahr wurde keine Gutschrift erteilt. Im zweiten Jahr musste die Hausverwaltung einen externen Ersatz beauftragen. Dieser kostete EUR 1.800,-. Vom Hausbesorger bekamen wir nur EUR 500,- zurück. Da die Hausverwaltung hier nicht auf angemessene Entschädigung besteht, kann ich die Hausverwaltung haftbar machen?
Die Obliegenheitsverletzungen sind nach dem Arbeitsrecht zu beurteilen. Die Verwaltung ist sicher dazu verpflichtet alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit der Hausbesorger seinen Pflichten nachkommt. Gerichtlich wäre ein solches Verfahren vor dem Arbeit- und Sozialgericht zu führen. Erfahrungsgemäß ist es für Dienstgeber von Hausbesorgern relativ schwer, zu einer Verhaltensänderung des Hausbesorgers zu gelangen oder eventuell eine Kündigung des Dienstvertrages zu erreichen.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
31.07.2019