Wissen
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Wohnbauförderung
Vielen Dank, Frau Mag. Molnar! lt. WE-Vertrag gab es tatsächlich Anwartschaftsverträge. Ändert dies etwas bezüglich einer Vermietung?
Damit ist klargestellt, dass die gegenständliche Wohnung nie in Miete vergeben war.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
07.10.2021