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Wohnungseigentumsrecht

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Wie würde das mit der Angemessenheitsüberprüfung vor Gericht aussehen? Sind hier die Gerichtskosten von der Allgemeinheit zu übernehmen oder vom Einbringer? Bedarf es da vorher eine Abstimmung der Eigentümer? Vielen Dank


Das Gerichtsverfahren kann jeder einzelnen Wohnungseigentümer anstrengen, oder auch gemeinsam mit anderen Eigentümern. Ein Beschluss ist dafür nicht notwendig. Es soll ja jedem Einzelnen die Möglichkeit geben, etwaige ungerechtfertigte Kosten abzuwenden. Die Kostentragungspflicht des Verfahrens wird in der Entscheidung je nach Grad des Obsiegens vom Gericht festgelegt.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

08.02.2021