Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Mietrecht
Vielen Dank für die rasche Antwort und die Erläuterung. Leider ist mir nur nicht ganz klar welcher Mietzins in unserem Fall angewendet werden muss. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Bei Anwendung des MRG gem. § 1 Abs. 4 (Teilanwendung) ist der Mietzins grundsätzlich frei, Es gelten jedoch die allgemeinen Beschränkungen des ABGB. Da bei der Vermietung eines Objektes, das unter die Teilanwendung MRG fällt, einiges vertraglich geregelt werden sollte, weil es infolge der teilweisen Nichtgeltung des MRG sonst keine Regelung gibt, empfiehlt sich für den Vermieter solcher Objekte anwaltliche Hilfe für die Erstellung eines passenden Mietvertrages zu suchen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
17.04.2021