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Mietrecht

Vielen Dank für Ihre Antwort!! Die erste Nutzung der Wohnung ist Eigentum, dann wird sie an eine fremde Person vermietet. Gibt es eine Vorgabe wie lange die Wohnung im Eigentum genutzt werden muss, um dem MRG zu unterliegten? Bei einem potentiellen Verkauf kann die Wohnung folglich wiederum frei verkauft werden?


Der Eigentümer einer Wohnung wird im Normalfall immer an eine Dritte (= fremde) Person vermieten. Ich kann den Zusammenhang mit der Vermietung gem. MRG und der frage nach einem "freien" Verkauf nicht verstehen.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

16.03.2022