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Mietrecht
Vielen Dank, ich konnte mittels Internet und Anruf die Adresse herausfinden und habe per Einschreiben und Rückschein gekündigt. Meine Mietwohnung weißt den Mangel auf, ( seit Monaten) dass im Badezimmer ( ohne Fenster) ein erheblicher Gestank besteht und die Toilette nicht am Boden verschraubt ist. Der Vermieter weiß von dem Mangel ( mehrfach drauf hingewiesen), reagiert aber nicht adäquat oder gar nicht auf meine Anfragen zur Behebung. Nun meine Frage: Hätte ich aus diesem Grund ggf. ein Sonderkündigungsrecht? Ich kann nicht nachweisen ob der Gestank gesundheitsschädlich ist ( ist davon auszugehen, schließlich können es nur Bakterien oder Pilze/Schimmel sein), er ist allerdings eine Belästigung in der ganzen Wohnung. Wie würde ich vorgehen? Bzw. könnte ich für den Rest der Vertragslaufzeit die Miete kürzen ( wie gesagt, es erfolgten schon mehrere Aufforderungen). Weitere Frage, hat jeder Mieter ein Vorschlagsrecht für einen Nachmieter oder muss das im Mietvertrag aufgeführt sein? Gibt es eine bestimmte Anzahl an Nachmietern die vorgestellt werden müssen und dann ist man nicht weiter verpflichtet welche vorzustellen, wie es in Deutschland ist? Vielen Dank
Grundsätzlich dürfte Ihnen ein Mietzinsminderungsrecht zustehen, da sie im vereinbarten Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt sind. Über die Höhe dieser Mietzinsminderung lässt sich trefflich streiten. Hier kann ich Ihnen online keinen Rat erteilen, da eine Einschätzung vor Ort wichtig ist. Der Umfang der Mietzinsminderung sollte die tatsächlich mögliche bzw. beeinträchtigen Nutzbarkeit widerspiegeln. Betreffend der Kündigungsmöglichkeiten müsste der Vertrag und die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes geprüft werden. Ein Weitergabe oder Präsentationsrecht besteht nur wenn ein solches auch vereinbart wurde und nicht per se.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
01.08.2015