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Wohnungseigentumsrecht

Wenn in einem Wohnhaus mit mehreren Eigentumsobjekten der Wohnungseigentumsvertrag nie geändert wurde - gilt dann der Wohnungseigentumsvertrag (mit WEG 1948)von der Errichtung des Hauses? Dazu unser konkreter Fall: Wenn ein Miteigentümer einen Gangteil mit ca. 10m2 (allgemeine Fläche) vor mehr als 30 Jahren seinem WEG-Objekt einverleibt, keine Zustimmung der übrigen Miteigentümer einholt - wird er dann rechtmäßiger Eigentümer? In der Hauseinlage der Baupolizei ist der Umbau baurechtlich genehmigt. Die Anteile der Miteigentümer wurden nicht geändert. Viele spätere Miteigentümer wissen gar nicht, dass jemand sein WE Objekt um ca. 10m2 ohne zusätzliche Kosten vergrößert hat und auch keine Anpassung bei den Betriebskosten hat. Kann heute eine Anpassung und nachträgliche Kostentragung geschehen oder ist dieser "Zustand" konkludent in den Besitz des Miteigentümers übergegangen? Danke für Ihre Auskunft.


Der geschilderte Sachverhalt kann ohne eingehendes Sichten sämtlicher im Zusammenhang stehender Dokumente nicht beantwortet werden. Grundsätzlich gibt es keine Baubewilligung ohne Planunterfertigung durch die Eigentümer. Beschlussfassung im Wohnungseigentum war nicht immer zwingend in Schriftform. An Hand der Unterlagen oder durch Befragung wird zur Lösung wohl zu klären sein, was vor der Einbeziehung des Gangstückes zwischen den damaligen Wohnungseigentümern vereinbart wurde.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

08.11.2021