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Wohnungseigentumsrecht
Wann kann ich eine gerichtliche Nutzwertfesetsetzung beantragen? Was muss ich beachten beim Antrag? Danke.
Grundsätzlich kann jeder Miteigentümer die Änderung der Nutzwerte bei wesentlichen Änderungen zum ursprünglichen Nutzwertgutachten beantragen, insbesondere dann, wenn sich einzelne Nutzwerte um mehr als 3% geändert haben. Auch bei Zusammenlegungen wäre das möglich. Die genaue Vorgangsweise ist dem Einzelfall entsprechend anzupassen. Der Antrag selbst ist formfrei beim Bezirksgericht möglich.
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KommR Oliver Brichard, MSc
08.01.2015