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Mietrecht

Was sind "sonstige" Betriebskosten?


Für den Begriff "sonstige Betriebskosten" besteht keine Definition. Üblicherweise werden unter dem Titel Betriebskosten, die Kosten angeführt, die im §21ff Mietrechtsgesetz normiert und taxativ aufgezählt sind. Diese gelten jedoch nur im Vollanwendungsbereich des Gesetzes.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

08.01.2015