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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Wenn ich als Dritter (nicht als Mieter) eine Wohnung von einer Genossenschaft kaufe (in meinem Fall Buwog) bleibt ist ja weiterhin das WGG anzuwenden. Sollte ich die Wohnung je vermieten wollen, welcher § des WGG kommt dann zur Anwendung? Welchen Mietzins darf ich verlangen? § 15h WGG (Richtwertmietzins für 15 Jahre betrifft ja nur Ex-Mieter).


Das Entgelt bei Vermietung einer von einer GBV errichteten Wohnung, die von einer Person gekauft wurde, die zuvor nicht Mieter dieser Wohnung war, richtet sich nach den Bestimmungen des WGG. Die Berechnung des Entgeltes für den in der Frage geschilderten Sachverhalt (Verkäufer ist Buwog) ist in § 14 WGG geregelt.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

22.06.2020