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Wohnungseigentumsrecht
Wenn ich in meiner Eigentumswohnung reparaturwürdige Fenster dennoch austausche anstatt sie zu reparieren, was gebührt mir als Kostenersatz von der Eigentümergemeinschaft? Die vollen Kosten der neuen Fenster oder nur der Ersatz der fiktiven Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag?
Sofern die Wohnungseigentümer keine andere vertragliche Regelung getroffen haben, ist die Außenhaut des Hauses und somit auch ein Außenfenster von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten und sind entsprechende Erhaltungsarbeiten gegebenenfalls auch von dieser zu beauftragen. Daher ist ein Kostenersatz für allenfalls in Vorlage tretende Eigentümer grundsätzlich nicht vorgesehen. Ebenso ist vor einem Austausch gegebenenfalls (äußeres Erscheinungsbild) die Zustimmung aller Eigentümer oder die gerichtliche Genehmigung einzuholen.
Es antwortete Ihnen
Michael Klinger, B.A.
15.11.2015