Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

WGG, 1972 von BUWOG erbaut, Eigentümer hat Wohnung von über 15 Jahren gekauft (2006). Wie ich verstehe könnte jener frei vermieten. Wenn wir (Privatperson) kaufen übernehmen wir dieses Recht oder beginnen die 15 Jahre neu zu laufen und Vermietung unterliegt WGG?


Um die Frage beantworten zu können, ist die Kenntnis weiterer Fakten erforderlich: War die erste Nutzung nach Errichtung (1972) in Miete oder im Wohnungseigentum? Wenn die erste Nutzung in Miete war: hat der Mieter die Wohnung gekauft?

Mag. (FH) Doris Molnar

Es antwortete Ihnen

Mag. (FH) Doris Molnar

25.05.2022