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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Wie hoch dürfen "Aufwandsentschädigungen" sein, wenn man vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt? Es handelt sich hierbei um eine Mietwohnung (Neubau), die dem WGG unterliegt. Sind € 1.000,-- zu hoch?


Grundsätzlich sind sowohl Vermieter als auch Mieter an geschlossene Verträge gebunden. Wenn ein Vermieter dem Wunsch des Mieters nach einer Auflösung des Vertrages vor Bezug der Wohnung nachkommt, so wird das oftmals vom Vermieter unter der Voraussetzung der Zahlung einer entsprechenden Aufwandsentschädigung durch den rücktrittswilligen Mieter zugelassen. Diese Aufwandsentschädigung muss angemessen sein. Welcher Betrag angemessen ist, ist anlassfallbezogen. Die Entschädigung dient zur Deckung des administrativen Mehraufwandes der Vertragsauflösung als auch der erneut anfallenden Verwertungskosten und kann abhängig von dem Zeitpunkt des Rücktritts im Verhältnis zur geplanten Übergabe als auch von unter anderem Größe und Lage des Mietobjekts und damit dem erneuten Verwertungsaufwand des Vermieters betragsmäßig variieren.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

27.07.2021