Wissen
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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
Wie kann eine satte Minderheit von Wohnungseigentümern verhindern, dass eine Hausverwaltung, die von sich aus gekündigt hat, nicht wieder von einer schwachen Mehrheit bestellt wird?
Sehr geehrter Herr Kiernicki, die mehrheitliche Bestellung einer Hausverwaltung kann, soferne die entsprechenden formalen Voraussetzungen erfüllt worden sind, grundsätzlich nicht verhindert werden. Die Wiederbestellung nach Selbstkündigung ist jedenfalls möglich, es sei denn die Hausverwaltung wurde gerichtlich abberufen. Wenn eine Hasuverwaltung von selbst kündigt, wird es wohl interessant sein, ob diese das Mandat wieder annimmt. Mit freundlichen Grüßen Alois Rosenberger
Es antwortete Ihnen
Mag. Alois Rosenberger
05.10.2015