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Wohnungseigentumsrecht

Wie kann eine satte Minderheit von Wohnungseigentümern verhindern, dass eine Hausverwaltung, die von sich aus gekündigt hat, nicht wieder von einer schwachen Mehrheit bestellt wird?


Sehr geehrter Herr Kiernicki, die mehrheitliche Bestellung einer Hausverwaltung kann, soferne die entsprechenden formalen Voraussetzungen erfüllt worden sind, grundsätzlich nicht verhindert werden. Die Wiederbestellung nach Selbstkündigung ist jedenfalls möglich, es sei denn die Hausverwaltung wurde gerichtlich abberufen. Wenn eine Hasuverwaltung von selbst kündigt, wird es wohl interessant sein, ob diese das Mandat wieder annimmt. Mit freundlichen Grüßen Alois Rosenberger

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

05.10.2015