Wissen

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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Wie meldet man als Unterkunftgeber (Mietwohnung) Mitbewohner ab


Wer in einer Wohnung in Österreich die Unterkunft auszieht ist gesetzlich verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden, auch ein Mitbewohner. Für eine persönliche oder postalische Abmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular. Dieses Formular kann heruntergeladen werden und liegt auch bei der Meldebehörde auf. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist bei der Abmeldung nicht notwendig. Falls Sie sich nicht persönlich abmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder eine beglaubigte Kopie und ein ausgefülltes Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Abmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.

Ulrike Höreth, B.A.

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Ulrike Höreth, B.A.

02.07.2018