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Wohnungseigentumsrecht
Wie muss Abstimmung sein, wenn die Fassade nur gestrichen werden soll, obwohl eine Reinigung durchgeführt wurde und ein Baumeister eine Sanierung für nicht nötig hält?
Es wird wohl zu beurteilen sein, inwieweit es sich bei der von Ihnen angesprochenen Sanierung um eine Maßnahme der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung handelt. Im Falle einer Maßnahme im Rahmen der ordentlichen Verwaltung (Aufrechterhaltung des Betriebes der Liegenschaft, wie z.B. Erhaltungsarbeiten) entscheidet die Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer. Der Verwalter benötigt grundsätzlich keinen Beschluss um solche Maßnahmen in Vertretung der Eigentümergemeinschaft beauftragen zu dürfen. Sollte es sich um Veränderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, die über die Erhaltung hinausgehen, wie etwa nützliche Verbesserungen oder sonstige über die Erhaltung hinausgehende bauliche Veränderungen (Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung) handeln, so ist ein Mehrheitsbeschluss erforderlich.
Es antwortete Ihnen
Michael Klinger, B.A.
23.04.2021