Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Provision
Wie setzt sich die Provision zusammen?
In der MIETE beträgt in der Regel die Makler-Provision 1-3 BMM, abhängig von Vertragsdauer und ob der Mieter oder der Vermieter bezahlt. Im Prinzip ist der Makler in Österreich Doppelmakler und kann von beiden Parteien Provision verlangen, wenn er auch beide vertritt. Sollte ein Makler der Hausverwaltung die das Haus betreut das Objekt vermitteln gelten andere Höchstprovisionen, weitere Details dazu finden Sie in der Immobilienmaklerverordnung. Die Bemessungsgrundlage der BMM Bruttomietzins besteht aus: Haupt- oder Untermietzins ohne Umsatzsteuer anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben ohne Umsatzsteuer anteilig allfällige besondere Aufwendungen (zB. Lift) ohne Umsatzsteuer einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters Heizkosten dürfen miteinbezogen werden, wenn ein freier Mietzins vereinbart werden darf, sprich die Wohnung nicht in die Vollanwendnung des MRG fällt Zu der Gesamtsumme kommen dann erst am Schluss 20% Umsatzsteuer! Bei KAUF ist die gesetzliche Höchstprovision vom Kaufpreis abhängig. Diese kann beiden Auftraggebern (Käufer und Verkäufer) in Rechnung gestellt werden. Bis 36.336,42€ sind es 4 % vom Kaufpreis + 20% Umsatzsteuer Von 36.336,42€ - 48.448,50 € sind es 1.453,46 € (Schwellenwert gem §12 Abs. 4 Immobilienmaklerverordnung) ab 48.448,50 € sind es 3 % vom Kaufpreis + 20% Umsatzsteuer
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Ulrike Höreth, B.A.
17.07.2018