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Mietrecht

Wir haben eine Wohnung in einer mit der Förderung FM93 im Jahr 1995 errichteten Wohnhausanlage mit einer Größe von 67m2 gekauft. Die Wohnungen wurden im Eigentum vergeben und die bisherige Eigentümerin hat die Wohnbauförderungsfinazierung vor Verkauf heuer vollständig ausbezahlt. Wir wollen die Wohnung nun auf 3 Jahre befristet vermieten und stellen uns die Frage, ob der Mietzins im Vollanwendungsbereich des MRG und damit auf Basis des Richtwertmietzinses zu berechnen ist oder ob er im Bereich der Teilanwendung und damit im Bereich des frei zu vereinbarenden Mietzinses liegt. Das Förderdarlehen wurde nicht vergünstigt sonder regulär zurückbezahlt.


Es handelt sich bei der Förderung um eine Wohnbauförderung für das Bundesland, in dem die Wohnung errichtet wurde. Ausschließen kann ich, dass es sich um eine Förderung im Bundesland Wien handelt. Der Rechtsanwalt bzw. Notar, der Ihren Kauf der Wohnung abgewickelt hat, sollte mi der Landesförderung vertraut sein und Ihnen nähre Informationen geben können. Ausschließen kann ich, dass im Vermietungsfall bei einer allfälligen Vollanwendung des MRG der Richtwertmietzinszins zur Anwendung kommt; in diesem Fall wäre der angemessene Mietzins gem. § 16 MRG zulässig.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

26.05.2021