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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Wir haben seit einigen Jahren einen Gewerbebetrieb in unserem Haus bei Wohnungseigentum. Dieser Betrieb verbraucht große Mengen an Wasser. Der Betrieb hat einen Subzähler. Dazu gab es keine Abstimmung/Zustimmung der Mehrheit. Wenn ein Miteigentümer(Betrieb) einen Subzähler hat, können dann andere Miteigentümer ebenfalls einen Subzähler installieren lassen? Danke für Ihre fachkundige Auskunft.


Sofern einzelne Aufwendungen, wie z.B. das Kaltwasser vom Verbrauch abhängig sind und die Anteile der Wohnungseigentumsobjekte am Gesamtverbrauch mit wirtschaftlich vernünftigem Kostenaufwand durch Messvorrichtungen ermittelt werden können, können die Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anteile eine Aufteilung dieser Aufwendungen nach den Verbrauchsanteilen festlegen; dieser Beschluss wird frühestens für die ihm nachfolgende Abrechnungsperiode wirksam. Ebenso wären u.a. auch eine einstimmige schriftliche Vereinbarung zwischen allen Mit- und Wohnungseigentümern oder eine gerichtliche Entscheidung zur Änderung der Abrechnungsmodalität möglich.

Michael Klinger, B.A.

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Michael Klinger, B.A.

28.04.2021