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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Wir mieten eine Genossenschaftwohnung seit 10 Jahren und haben jetzt ein Angebot erhalten diese zu kaufen. Im Kaufvertrag steht, dass die Förderungen zurückbezahlt werden und vom Käufer nicht übernommen werden. Allerdings steht im Vertrag auch, dass die Weitervermietung dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) (gemaß § 15h des Wohnungsgemeinntitzigkeitsgesetzes) für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages, unterliegt. Ist das nicht widersprüchlich? Wenn die Förderungen zurückgezahlt werden und aus dem Grundbuch gelöscht werden, sollte die Wohnung nicht mehr dem § 15h des Wohnungsgemeinntitzigkeitsgesetzes unterliegen, oder?
Wohnungen, die mit Förderung gekauft werden, dürfen ohne Zustimmung der Förderstelle gar nicht vermietet werden. Wohnungen, die ohne Förderung vom Mieter gekauft werden, unterliegen den Spekulationsbeschränkungen der §§ 15 g und 15h WGG.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
29.04.2022