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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Wir sind im Zuge eine Eigentumswohnung zu kaufen, die die Verkäuferin 2002 bei einer gemeinnützigen Genossenschaft als Mieterin erstbezogen und schließlich gekauft hat. Wir wollen das offene Darlehen mit Zuschuss und Wohnbauförderung übernehmen. Ist es möglich nach circa 10 Jahren mit freiem Mietzins zu vermieten?


Ob ein Kauf der Wohnung mit Übernahme des offenen Darlehens und Wohnbauförderung möglich ist, entscheidet die für die Wohnbauförderung zuständige Behörde (Amt der Landesregierung). Grundsätzlich klärt das der Vertragserrichter für den Kaufvertrag (Rechtsanwalt oder Notar). Grundsätzlich ist bei aufrechter Förderung eine Vermietung einer Eigentumswohnung nur mit Zustimmung des jeweiligen Wohnbauförderungsstelle möglich. Diese bestimmt auch die zulässigen Preise.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

02.02.2021