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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Wir würden gerne eine Genossenschaftswohnung kaufen, die wir seit 2 Jahren mieten. Im Mietvertrag steht wörtlich: Der Mieter hat unter §§15c WGG nach ingesamt 10-jähriger Miet- oder Nutzungsdauer (gerechnet ab §1 Abs.1 genannten Termin des Erstbezugs -> 15.04.2003) einen Anspruch auf Übertragung der Wohnung.... Die Genossenschaft meldet mir, dass wir keine Kaufoption haben - erst nach 10 Jahren Miete. Unsere beiden Nachbarn haben ihre Wohnungen nach 1 Jahr gekauft, da der Vormieter bereits 9 Jahre gemietet hat. §15c verweist auf §15b, wo die Anforderungen: a) die erste Überlassung in Miete oder sonstiger Nutzung erfolgt ist, b) die Baulichkeit vor mehr als zehn Jahren erstmals bezogen worden ist Also hätten wir eigentlich ein Ankaufsrecht, da die 10 Jahre ab Erstbezug (2003) gelten oder?
Im August 2019 gab es eine umfangreiche Novelle des WGG, in der unter anderem auch die Optionsmöglichkeit für nachträgliche Eigentumsbildungvon ursprünglich in Miete errichteter Wohnungen für den Mieter ausgeweitet wurde. Seit August 2019 gilt: Für den Mieter, der die Wohnung VOR dem 1.8.2019 angemietet hat, gibt es zwei Zeiträume, in denen er die Legung eines Kaufanbotes durch die GBV durchsetzen kann; nämlich nach Ablauf des 10. Jahres bis Ablauf des 15. Jahres und nach Ablauf des 15. Jahres bis Ablauf des 20. Jahres - jeweils gemessen ab dem Bezug der Wohnung durch den Mieter. Eine Kaufoption besteht jedoch nur dann, wenn die Wohnung nicht im Baurecht errichtet wurde, wenn die Wohnung mit Mittel der Wohnbauförderung gefördert errichtet wurde und die Förderung noch aufrecht ist und bei Bezug Eigenmittel bezahlt wurden, die über dem Betrag pro m² lagen, die sich gem. § 15 c, lit a, Zi 1. bzw. 2. WGG jeweils errechnen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
06.07.2020