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Mietrecht

Zwei von Drei Wohnungseigentümern wollen die Außenfassade und die Einfahrt pflastern, fallen dann die anteiligen Kosten auf die alle Wohnungseigentümer, obwohl es keine Zustimmung aller Wohnungseigentümer gab?


Über die Erhaltung hinausgehende bauliche Veränderungen, entscheidet grundsätzlich die Mehrheit der Wohnungseigentümer mittels Mehrheitsbeschluss. Allerdings kann jeder der Überstimmten mit einem gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richtenden Antrag die gerichtliche Aufhebung des Mehrheitsbeschlusses verlangen.

Michael Klinger, B.A.

Es antwortete Ihnen

Michael Klinger, B.A.

29.01.2016