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Mietrecht
Ich würde gerne einen Parkettboden in meine Mietwohnung verlegen. Muss ich das dem Vermieter anzeigen bzw. kann ich von ihm zumindest einen Teil der Kosten verlangen?
KommR Oliver Brichard, MSc
Wenn es sich dabei nur um eine "Verschönerung" oder Veränderung eines bestehenden brauchbaren Bodenbelags handelt, brauchen sie keine Bewilligung des Vermieters einholen und bekommen keinen Investitionsersatz. Wichtig ist jedoch die fachgerechte Verlegung und ein fremdübliches Aussehen. Sollte der Bodenaufbau verändert werden (Höhe) kann das zu notwendigen Veränderungen an den Türen oder anderen Gebäudeteilen führen. Eine Abstimmung mit dem Eigentümer ist hier zu empfehlen.
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnbauförderung
Mir wurde eine Wohnbauförderung bewilligt. Nun ist in dem Schreiben ein Schuldschein mitgesendet worden mit dem Hinweis, dass ich dieses dem Grundbuchsgericht geben muss. Was genau soll ich machen? Können Sie mir weiterhelfen?
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnbauförderung ist im Grundbuch einzutragen C-Blatt). Wenden Sie sie sich wegen der grundbücherlichen Eintragung mit den Originalunterlagen an einen Rechtsanwalt oder Notar. Die Kosten für die Eintragung haben Sie zu bezahlen.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Mein Sohn besitzt eine ( geförderte) Eigentumswohnung.Er macht jetzt ein Erasmus semester im Ausland und möchte die Wohnung für 6 Monate vermieten. Von der Wohnbauförderung her gibt es kein Problem, aber soviel ich weiß, ist die kürzeste Dauer eines Mietvertrages 3 Jahre.Was macht man in so einem Fall?
Michael Pfeifer, MBA
Die Problematik liegt in der Tatsache, das die Wohnung gefördert wurde. In den Förderungsbestimmungen ist zu überprüfen, ob eine Vermietung überhaupt möglich wäre. Des weiteren muss man davon ausgehen, dass die Wohnung dem MRG unterliegt. Damit wäre die Mindestmietdauer drei Jahre.
Michael Pfeifer, MBA
Mietrecht
Wie ich schon in meiner ersten Anfrage geschrieben habe, ist eine Vermietung von Seiten der Wohnbauförderung möglich ( wenn man nachweislich für eine bestimmte Zeit im Ausland studiert bzw.arbeitet). Aber abgesehen davon,was macht man wenn die Mindestdauer 3 Jahre ist, das Stipendium aber nur 6 Monate dauert? Da wird über eine Leerstandsabgabe diskutiert und dann gibt es solche gesetzlichen Regelungen.Es muss doch eine Möglichkeit geben, wenn 2 Menschen einverstanden sind, dass das Mietverhältnis 6 Monate dauert das auch gesetzlich zu regeln.
KommR Oliver Brichard, MSc
Leider gibt der Gesetzgeber dafür keine Möglichkeit der rechtswirksamen Vereinbarung. Er geht davon aus, dass der Mieter unter Druck steht und nicht den gleichen WIssenstand wie der Vermieter hat, wodurch er besonderen Schutzbedarf hat. Die Leerstandsdebatte gibt es seit Jahren immer wieder. Auf Grund der geringen Leerstandsquote, die sich überwiegend aus der normalen Bewirtschaftung ergibt ( Sanierungszeiten, tatsächlich unbrauchbare Bereiche, ...) wurde eine Besteuerung bis dato, richtigerweise, nie umgesetzt.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Meine Vermieterin - sie besitzt nur eine Wohnung - hat mich wegen Eigenbedarf (ihr Sohn hat Arbeit in Wien bekommen und hier keine Wohnung) gekündigt. Ok, nachvollziehbar. Nun gibt es aber gleichzeitig von ihr ein Angebot, die Wohnung zu kaufen. Kollidiert das nicht mit dem Argument des Eigenbedarfs? Oder könnte sie argumentieren, dass sie mit dem Erlös dieser Wohnung eine andere für ihren Sohn kaufen könnte? Eigenbedarf: Wie lange nach der Kündigung muss dieser wahrgenommen werden? Kann die Wohnung z. B. nach einem halben Jahr Bewohnen durch den Sohn verkauft werden oder stellt dies dann eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung dar? Vielen Dank und beste Grüße Ilse Pipp
KommR Oliver Brichard, MSc
Eine Eigenbedarfskündigung ist immer einzelfallbezogen zu prüfen. Die Judikatur wäre dabei zu überprüfen, ob es dazu bereits ähnlich gelagerte Fälle gibt. Es ist nicht vorherzusagen, wie ein Gericht diesen Fall und ein etwaiges Verkaufsangebote beurteilt. Ich würde das Angebot für die Prüfung der Eigenbedarfskündigung nicht berücksichtigen. Ob die Eigentümerin nach einer rechtskräftigen Kündigung die Wohnung dann verkauft oder nicht hat für die Kündigung keine Relevanz.
KommR Oliver Brichard, MSc
Maklerrecht
Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer?
KommR Oliver Brichard, MSc
Grundsätzlich bei Liegenschaft im Privatvermögen 30%, Bei Altvermögen ( Anschaffung vor dem 31.3.2003) 4,2%. Für als Hauptwohnsitz genutzte Immobilien besteht Steuerfreiheit.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Darf ein Mieter seine Wohnung untervermieten?
KommR Oliver Brichard, MSc
Wenn er dazu berechtigt ist, ja. Diese Regelung sollte sich im Mietvertrag finden. Ohne explizite Einräumung eines Untervermietrechtes ist der Mieter nur im untergeordneten Ausmaß berechtigt unterzuvermieten ( z.B. eines von mehreren Zimmern)
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Kann der Vermieter vom Mieter nach der Rückgabe der Wohnung die Kosten für eine unterlassene Thermenwartung verlangen? Ändert sich etwas am Sachverhalt, wenn es sich um einen alten Mietvertrag handelt und die Therme vom Mieter getauscht wurde? Vielen Dank
KommR Oliver Brichard, MSc
Eine solche Forderung kann aus einer vertraglichen Vereinbarung oder einem kausalen Zusammenhang zu einem erlittenen Schaden am Eigentum des Eigentümers entstehen. Wenn der Mieter die Therme getauscht hat besteht möglicherweise ein Investitionskostenersatzanspruch des Mieters an den Vermieter.
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnungseigentumsrecht
Ich habe eine Eigentumswohnung in Wien Simmering vermietet. Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass sich hier 2 andere Personen gemeldet haben. Wie ist das möglich? Muss nicht ich als Eigentümerin davon wissen und eine Unterschrift leisten oder mein Einverständnist dazu geben? Wie sieht hier die rechtliche Lage aus, bzw. wie kann ich mich nun hier zur Wehr setzen? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Christine Aigner
Mag. (FH) Doris Molnar
Der Vermieter unterschreibt den Meldezettel als Unterkunftgeber für den Hauptmieter. Wenn der Hauptmieter Mitbewohner in der von ihm gemieteten Wohnung aufnimmt, so unterschreibt der Hauptmieter die Meldezettel als Unterkunftgeber für seine Mitbewohner. Der Vermieter kann nicht verhindern, dass der Mieter Mitbewohner in der von ihm gemieteten Wohnung aufnimmt.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich habe eine sanierte 50 m2 Wohnung (2. Stock; WC und Bad im Inneren; Etagenheizung) in 1070 Wien gekauft. Die Wohnung befindet sich in einem Gebäude aus dem Jahr 1880. Welcher Mietzins (zzgl. BKs) darf ich verlangen? Geht es in diesem Fall um Kategoriemietzins oder Richtwertmietzins?
KommR Oliver Brichard, MSc
Dabei ist ein Richtwertmeitzins zu berrechnen. Die exakte Höhe kann nur mit Kenntnis der Wohnung und des Hauses errechnet werden.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
In unserem Mietshaus kam es im Zuge von Fassadenarbeiten zum Anzapfen einer Steckdose, die am Allgemeinzähler des Hauses hängt. Der Stromverbrauch in diesem Jahr war um ca. 100% höher als in den vorherigen Jahren. Jetzt stellt sich die Frage, ob dieser Strom als BK auf die Mieter überwälzt werden darf. Oder ob nicht der Vermieter diese Kosten als Erhaltungskosten der HMZ-Reserve anlasten müsste. Und wie wir nun diesen Anteil herausrechnen sollen.
Michael Klinger, B.A.
Die Kosten für die entsprechende Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teile des Hauses gelten u.a. als Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG). Kosten der Erhaltung im Sinne des § 3 MRG sind vom Vermieter zu tragen.
Michael Klinger, B.A.
Wohnungseigentumsrecht
dfdsg Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Mutter hat mir Ihre Wohnung grundbücherlich überschrieben und hat jedoch ein Fruchtgenussrecht eintragen lassen. Nun wurde der Mietvertrag verlängert. Wer muss nun den MV unterschreiben? Ich als Eigentümer oder meiner Mutter als Fruchtgenussberechtigte? Vielen Dank!
Mag. Alois Rosenberger
Ihr Mutter als Fruchtgenußberechtigte muss die Verlängerung des Mietvertrages unterschreiben. Sie sind "lediglich" zivilrechtlicher Eigentümer der Wohnung, Ihre Mutter hat weiterhin das volle wirtschaftliche Verfügungsrecht für die Dauer des Fruchtgenusses.
Mag. Alois Rosenberger
Maklerrecht
Darf ein Makler eine Gebühr für Besichtigungen verrechnen?
KommR Erich Hauswirth
Die Honorierung eines Maklers erfolgt durch die Provisionszahlung nach der Willensübereinstimmung. Diese wird in der Regel durch das Miet-, Pacht- oder Kaufanbot dokumentiert. Daher sind eine oder auch mehrere Besichtigungen im Rahmen der Vermietung, der Verpachtung bzw. des Verkaufes der Immobilie nicht gesondert zu verrechnen.
KommR Erich Hauswirth
Maklerrecht
Was ist eine Vorsorgewohnung?
KommR Oliver Brichard, MSc
Der Erwerber einer Eigentumswohnung möchte mit der Vermietung eine zusätzliche Einkunftsquelle erreichen. Es ist besonders auf die Liebhabereiregelungen zu achten, die im Falle der "kleinen Vermietung" z.B. eine Eigentumswohnung von einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren ausgeht, in der ein Gesamtüberschuss erzielt werden muss. Bei Bauträgerprojekten werden die zu Vermietung angekauften Einheiten mit einer dann für den Erwerber abzugsfähigen Umsatzsteuer verkauft. Dadurch wird der Nettokaufpreis geringer.
KommR Oliver Brichard, MSc
Maklerrecht
Was versteht man unter einem Doppelmakler?
Ulrike Höreth, B.A.
Immobilienmakler sind kraft Geschäftsgebrauch Doppelmakler
Ulrike Höreth, B.A.
Wohnungseigentumsrecht
Ich überlege, mir eine kleine Anlegerwohnung in Wien zu kaufen. Die monatlichen Mieteinnahmen würden rund 470,- Euro betragen. Dabei möchte ich natürlich die steuerlichen Vorteile so gut wie möglich ausnutzen. Wie hoch soll also der Kredit sein, den ich aufnehme, um möglichst wenig Einkommenssteuer zu bezahlen? Die ideale Kreditlaufzeit beträgt jedenfalls 20 Jahre, richtig?
Mag. Alois Rosenberger
Diese Frage ist mit Ihren Angaben eigentlich gar nicht zu beurteilen. Bitte präzisieren Sie, ob die angegebenen € 470,00 monatlicher Nettomietzins ohne Einberechung von Betriebskosten und - eventuell - Umsatzsteuer gemeint sind. Grundsätzlich sollte die Finanzierung so gewählt werden, dass Sie auch zusätzliche Kosten, wie Erhaltungsmassnahmen in das Objekt (zB eine neue Küche oder Ausmalen) sowie Erhaltungsmassnahmen, welche die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen, bedecken können. Ihr Steuerberater sollte also neben dem "Steuereffekt" auch andere Parameter vor allem die Behandlung der Umsatzsteuerverrechnung betrachten. Es gibt daher aus meiner Sicht keine ideale Kreditlaufzeit sondern eine auf den jeweiligen Einzelfall abgestellte Empfehlung.
Mag. Alois Rosenberger
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Guten Tag! Ich hätte eine kurze Frage. Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und will kündigen. Nun steht aber im Vertrag, dass die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt. Zwar kann ich nach drei Monaten kündigen, aber ich erhalte mein Geld nicht zurück, was ich am Anfang einbezahlt habe. Erst nach der 6 monatigen Frist würde ich von der Genossenschaft meinen Baukostenanteil zurück bekommen. Ist das möglich? Ein Freund hat mir erzählt, dass die Kündigungsfrist nur 3 Monate betragen darf und ich nach diesen 3 Monaten mein Geld zurück verlangen kann. Ich bitte um Hilfe!!! Danke.
Mag. (FH) Doris Molnar
Grundsätzlich haben Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist (hier 6 Monate) einzuhalten. Die Vermieterin ist erst verpflichtet, die Wohnung zum Ende Ihrer Kündigungsfrist zu übernehmen. In der Praxis wird teilweise - gerade bei so langen Kündigungsfristen - eine einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses zu einem früheren Zeitpunkt zwischen der Genossenschaft und dem Mieter vereinbart. Einen früheren Endtermin Ihres Mietvertrages können Sie jedoch nicht durchsetzen. Die Frist zur Rückzahlung des Baukostenbeitrages beginnt mit der Rückstellung des Mietobjektes an die Vermieterin, sie beträgt 8 Wochen. Nachlesen können Sie das in § 17 Abs. 3 WGG.
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Danke für die rasche Antwort. Eine Frage hätte ich aber noch. Wielange darf dann maximal eine Kündigungsfrist vereinbart werden bzw. im welchen Gesetz wird das festgehalten? Danke.
Mag. (FH) Doris Molnar
Die Kündigungsfrist von Mietverträgen ist Vereinbarungssache zwischen den Vertragsteilen. Bei genossenschaftlichen Nutzungsverträgen waren früher eher längere Kündigungsfristen (6 Monate zum Quartalsende, teilweise auch 12 Monate) üblich, mittlerweile sind meist Kündigungsfristen von drei Monaten für Wohnungen (ein oder zwei Monate für KFZ-Stellplätze) üblich. Die Kündigungsfristen müssen für beide Vertragspartner (Vermieter und Mieter gleich lang sein). Wenn im Vertrag keine Kündigunsfrist vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 560 ZPO.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Was ist der Richtwertmietzins?
Ulrike Höreth, B.A.
Der Richtwertmietzins wurde im März 1994 eingeführt
Ulrike Höreth, B.A.
Wohnungseigentumsrecht
Braucht es für den Kauf einer Immobilie einen Notar ?
KommR Oliver Brichard, MSc
Ist ein Notar beim Ankauf notwendig
KommR Oliver Brichard, MSc
Provision
Wie hoch ist das Vermittlungshonorar bei Kaufobjekten?
Ulrike Höreth, B.A.
Vermittlungsprovision - gesetzlich vorgesehene Höchstprovision
Ulrike Höreth, B.A.
Wohnungseigentumsrecht
Was ist ein Wohnungseigentum?
Michael Klinger, B.A.
Was ist Wohnungseigentum?
Michael Klinger, B.A.
Mietrecht
Muss ich für den Lift mitbezahlen auch wenn ich im EG wohne?
KommR Oliver Brichard, MSc
Müssen EG Nutzer bei den Liftkosten mitbezahlen
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag. Wenn im Zuge einer beschlossenen und beauftragten Sanierung festgestellt wird, dass, um den Lichteinfall für die obersten Wohnungen entsprechend zu erhalten, eine Änderung der Dachschräge erforderlich ist, muss hierüber ein extra, ordnungsgemäßer Beschluss gefasst werden und somit die Bautätigkeit bis rechtsgültiger Beschlussfassung gestoppt werden oder ist das vom ursprünglichen Beschluss der Wohnungseigentümer gedeckt? Danke!
KommR Oliver Brichard, MSc
Die Veränderung der Dachschräge ist eine Verfügungshandlung aller Eigentümer an Ihrem gemeinsamen Eigentum. Die von Ihnen angesprochene Beschlussfassung wird üblicherweise für Verwaltungshandlungen die einer Beschlussfassung zugänglich sind, genutzt und wird hier vermutlich nicht ausreichen. Die Zustimmung jedes einzelen Miteigentümers ist hier notwendig, was jedoch auch oft als "Beschluss" bezeichnet wird. Jedenfalls zu prüfen wäre eine aufrechte Baubewilligung, deren Antrag auch alle Miteigentümer unterfertigen mussten. Den Stopp der Bautätigkeit können sie über die Baupolizei erwirken, deren Handlungen sich meistens jedoch gegen alle Miteigentümer richten. Etwaige Rechtsfragen innerhalb der Hausgemeinschaft können damit nicht geklärt werden.
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnungseigentumsrecht
Hallo, ich hätte eine Frage: Muss, wenn eine Lüftung für das ebenerdige Geschäftslokal eingebaut wird, da das zur Lüftung vorhandene Dachfenster entfernt werden soll, da es durch dieses immer wieder zu Ruhestörungen kommt, ein extra Beschluss gefasst werden oder reicht der allgemeine Beschluss über die Sanierung des Hauses? Wir haben das Thema bei der letzten Hausversammlung besprochen, dass wir das so wollen. Danke und freundliche Grüße. Thomas
KommR Oliver Brichard, MSc
Eine Neuherstellung einer Entlüftungsanlage "über Dach" ist eine Verüfgungshandlung aller Miteigentümer. Ob der von Ihnen angesprochene Beschluss darüber ausreicht, kann ohne nähere Prüfung nicht festgestellt werden. Die Formulierung "Beschluss" deutet auf eine Mehrheitsentscheidung hin, die dafür nicht auseichend ist.
KommR Oliver Brichard, MSc