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Fragen/Antworten Alle Ergebnisse

Wohnungseigentumsrecht
Ich kaufe eine Wohnung in einem Wohngebäude, dessen Errichtung den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 und der Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes unterliegen. Die Wohnung wurde 1973 von der Genossenschaft verkauft - als Wohnungseigentum. Ich kaufe diese Wohnung in 2021. Gibt es im Hinblick auf die Vermietung und die Miethöhe Beschränkungen?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Eigentumswohnung, die von einer GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
guten tag, ich habe in 2017 eine wohnung von buwog gekauft und möchte die wohnung vermieten; wie hoch die miete wäre und mit frist oder ohne zu vermieten wäre; laut antwort von buwog die wgg $13 abs.6 gültig wäre; danke für ihre antwort, calarasanu
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer von einer GBV errichteten Wohnung durch einen Käufer, der zuvor nicht Mieter dieser Wohnung war
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Kann bei unbefristeten Mietverträgen mit Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten (Eigentümer ist eine Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) eine sogenante Kündigungssperre von einem Jahr im Vertrag vereinbart werden? (konkret steht im Vertrag: Der Mieter verzichtet auf die Dauer von einem Jahr auf sein Kündigungsrecht). Ist das nicht eine Schlechterstellung des Mieters gegenüber dem MRG?
KommR Erich Hauswirth
Der Mieter verzichtet auf die Dauer von einem Jahr auf sein Kündigungsrecht
KommR Erich Hauswirth
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte ExpertInnen, ich bewohne seit 01/2019 eine Genossenschaftswohnung (Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GmbH) mit Option Eigentum in Wien. Laut Vergabeblatt gilt für die Wohnung das WWFSG 1989 in Verbindung mit §3 der Neubauverordnung 2007. Die Eigenmittel in der Höhe von ca. EUR 25.657,- (Grundkostenbeitrag ~15.227,- und Baukostenbeitrag ~10.430,-) habe ich bereits beim Einzug vollständig entrichtet. Da ich den Nutzungsvertrag nach dem 01.08.2019 abgeschlossen habe, habe ich die Möglichkeit die Mietwohnung nach 5 Jahren zu kaufen, sprich 01/2024. Ich bin dann 15 Jahre an die Wohnung/ MRG gebunden und darf sie die nächsten 15 Jahre nur zum zulässigen Richtwert vermieten 5,81 €/m². Meine Frage lautet, wenn ich die Wohnbauförderung sofort nach Kauf der Wohnung auszahlen kann, kann ich die Wohnung für einen höheren Mietpreis vermieten/verkaufen oder bin ich weiterhin 15 Jahre an das Mietrechtgesetz gebunden? Gibt es eine Möglichkeit sich von den 15 Jahren zu entbinden? Vielen lieben Dank im Voraus Mfg Stankovic
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung und spätere Vermietung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Der Bauträger meint sie sind eine gemeinnützige Bauvereinigung und somit unterliegen die Wohnungen automatisch den WGG.
Mag. (FH) Doris Molnar
Erkennen einer GBV
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte ExpertInnnen, Ich erwäge den Kauf einer Eigentumswohnung in einem geförderten Bauvorhaben in Oberösterreich, nach OÖ Eigentumswohnungs-Verordnung 2019. Der Kauf würde frei finanziert erfolgen. Welche Rechte und welchen Einschränken ergeben sich für mich (trotz der Freifinanzierung) bei dem Kauf dieser Wohnung, Insbesondere hinsichtlich Veräußerungsrechs und des Vermietungsrechts ? Sprich könnte ich die Wohnung verkaufen und vermieten? Und bei - wie es per se geplant ist - Einzug mit dortigem Hauptwohnsitz - darf ich dennoch über einen beruflich bedingten Nebenwohnsitz verfügen? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, B.P.
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte ExpertInnen. Ich erwäge den Kauf einer in Bau befindlichen Eigentumswohnung in enem geförderten Bauvorhaben in OÖ, nach OÖ Eigentumswohnungs-Verordnung 2019. Die Wohnung würde frei finanziert gekauft werden. Welche Rechte aber auch Einschränkeungen ergeben sich für mich - trotz Freifinanzierung - bei diesem Kauf, insbesondere was das Veräußerungs- und Vermietungsrecht betrifft? Sprich, dürfte ich - sofern vonnöten - die Wohnung verkaufen und dürfte ich diese vermieten? Und wenn ich - wie per se geplant - die Wohnung in Hauptwohnsitz beziehe, dürfte ich dennoch einen beruflich bedingten Nebenwohnsitz führen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und mit freundlichen Grüßen, B.P.
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Eigentumswohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Experten/Innen, mich würde interessieren welchem Mietzins eine Wohnung unterliegt die ehemals gefördert von einer GBV errichtet wurde und erstmals vom Mieter der Wohnung nach 10 Jahren gekauft wurde. Der erste Käufer hat die Wohnung später an eine Privatperson verkauft und jetzt wird sie wieder verkauft. Ich wäre 3ter Eigentümer. Wenn ich vermieten möchte, unterliegt die Vermietung dem Teil MRG wie beim Erstkäufer oder muss ich nach dem WGG vermieten? Sämtliche Förderungen wurde im Zuge des Erstkaufes ausbezahlt. Anlage wurde ursprünglich nach dem WWFSG 1989 errichtet. Besten Dank im Voraus
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietzinsbildung bei Vermietung einer von einer GBV errichteten Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Was genau bedeutet "nach dem ABGB beschränkt"? Danke für die Antwort.
Mag. (FH) Doris Molnar
Wertbeschränkungen gem. ABGB
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Guten Abend! Ich habe vor ca. 16 Jahren eine Buwogwohnung gekauft. Ich war kein Mieter dieser Wohnung. Kann ich diese Wohnung nun zum Verkehrswert wiederverkaufen?
Mag. (FH) Doris Molnar
Verkauf einer Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Guten Tag, wir kaufen aktuell eine Wohnung von einem Bauträger/GmbH, der wiederum das gesamte Gebäude von einer gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GmbH vor ungefähr 4 Jahren gekauft hat. Der letzte Mieter ist vor kurzem ausgezogen. Mich interessiert nun, ob für uns als GmbH weiterhin die Bestimmungen des WGG gelten. Müssten wir uns, wenn wir die Wohnung vermieten, an die Bestimmung des WWG halten? Vielen Dank im Voraus.
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung in einem Haus, das von einer GBV errichtet wurde und an eine Nicht-GBV verkauft wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin derzeit Erstmieter (seit 1992) einer GBV Wohnung, welche dem WGG unterliegt und habe vor diese zu kaufen. Sofern ich es richtig verstehe, unterliegt diese Wohnung bei Vermietung nach §15h WGG, 15 Jahre dem Vollandwendungsbereich des MRG und fällt danach in den Teilanwendungsbereich des MRG. Meine Frage ist nun, ob diese Reglung weiter besteht, falls die Wohnung in gerader Linie vererbt/veräußert wird, oder ob dann wieder der verrringerte Mietzins laut WGG in Kraft tritt? Und gibt es einen Unterschied, falls das Erbe/die Veräußerung vor Ablauf der 15 Jahre geschieht?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kaufoption gem. WGG
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin derzeit Erstmieter (seit 1992) einer GBV Wohnung, welche dem WGG unterliegt und habe vor diese zu kaufen. Sofern ich es richtig verstehe, unterliegt diese Wohnung bei Vermietung nach §15h WGG, 15 Jahre dem Vollandwendungsbereich des MRG und fällt danach in den Teilanwendungsbereich des MRG. Meine Frage ist nun, ob diese Reglung weiter besteht, falls die Wohnung in gerader Linie vererbt/veräußert wird, oder ob dann wieder der verrringerte Mietzins laut WGG in Kraft tritt? Und gibt es einen Unterschied, falls das Erbe/die Veräußerung vor Ablauf der 15 Jahre geschieht?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kaufoption gem. WGG
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich moechte eine Wohnung erwerben welche von einer GBV als Mietwohnung errichtet wurde und dann 2017 an den derzeitigen Mieter verkauft wurde. Der Mieter hat die Wohnung gleich anschliessend wieder verkauft und ich wuerde jetzt von dem aktuellen Eigentuemer die Wohnung erwerben. Wenn ich die Wohnung vermieten moechte gilt fuer mich dann der Mietzins nach WGG oder die normale Anwednung nach MRG? Danke
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung, die durch eine GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, die BUWOG (gemeinnütziger Bauträger) bietet auf „Willhaben“ Wohnungen (diese befinden sich im Eigentum der BUWOG seit vermutlich über 20 Jahren) zum Verkauf an, welche dem WGG unterliegen (wird im Grundbuch einverleibt). 1. Frage: Ich möchte eine Wohnung kaufen (Kauf nach dem 1.8.2019 –-> neue Regelungen kommen zur Anwendung) und an Dritte vermieten. Unterliege ich für den Rest der „Lebenszeit“ der Immobilie dem WGG und darf ich dabei lediglich die Mietzinsobergrenze lt. Richtwert des jeweiligen Bundeslandes als Miete verlangen oder kann nach 15 Jahren ein frei vereinbarter Hauptmietzins eingefordert werden und eine Löschung im Grundbuch bezüglich Anwendung des WGG beantragt werden. 2. Frage: Ist es möglich, dass man nach dem Kauf der Wohnung (zum Verkehrswert und gerade nicht zum Buchwert) das WGG generell sofort zum Erlöschen bringt und somit generell das WGG nicht mehr zur Anwendung kommt oder geht das frühestens nach 15 Jahren. 3. Frage: Kann man die angebotenen Wohnungen von der BUWOG bereits nach 5 Jahren wertsteigernd verkaufen, wenn man den Verkehrswert für die Wohnung bezahlt hat und ein Vorkaufsrecht für die BUWOG NICHT ins Grundbuch einverleibt wurde oder gilt die Spekulationsfrist von 15 Jahren auch dann, wenn man selbst nie die „Mietkaufwohnungs-Option“ in Anspruch genommen hat, sondern die Wohnung erst nach endgültigem Verkauf (nach mehr als 20 Jahren) auf einer Internetplattform durch die BUWOG kauft. Ich ersuche um Rückmeldung und vielen Dank im Voraus. LG
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung die von einer GBV errichtet wurde, durch eine Person, die zuvor nicht Mieterin war.
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Liebes Experten Team, danke im Voraus für eure Hilfe! ich habe vor eine Wohnung zu kaufen und zu vermieten, welche 1978 gebaut wurde. Das Wohnhaus wurde von der gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal errichtet. Folgendes steht im Wohnungseigentumgsvertrag: "Das Wohnhaus wurde nach Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 errichtet, und ist die Verkäuferin auf Grund der Förderungsbestimmungen verpflichtet, die Liegenschaft in das Eigentum der Käufer zu übertragen. Die Wohnung hatte schon mindestens 2 Privatbesitzer und wurde 2020 auch einige Monate vermietet. Ich kaufe diese Wohnung also von einem Privaten. Die Wohnbauförderung ist abbezahlt und sie liegt länger als 15 Jahre zurück. - Gilt hier das WGG oder der Teilanwendungsbereich des MRG? - Wie hoch darf der Mietzins angesetzt werden? - Was ist noch zu beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Expertise!
Mag. (FH) Doris Molnar
Anwendungsbereich und Beschränkungen bei Vermietung für eine Wohnung, die gem. WBF 1968 errichtet wurde.
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte Expert:innen, ich habe 2004 eine Eigentumswohnung von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft (Neuland) während der Errichtung erworben. In den letzten beiden Stockwerken befinden sich Eigentumswohnungen, darunter Genossenschaftswohnungen. Die Anlage wurde mit Mitteln des §12 WWFSG 1989 gefördert. Ich habe die Förderung bereits vor einigen Jahren ausbezahlt. Bin ich bei einer Vermietung mit dem Mietzins gedeckelt und wenn ja, welche Deckelung kommt hier zum Tragen? Wie sieht die preisliche Gestaltung bei einem Verkauf aus? Wäre hier eine Deckelung vorgesehen oder ist man in der Preisgestaltung frei? Vielen Dank im voraus für Ihre Expertise und Antwort.
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung bzw. Verkauf einer Eigentumswohnung, die gem. WWFSG gefördert wurde, und für die die Förderung zur Gänze rückbezahlt wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Hallo nochmal und danke für die Hilfe. Es geht um die Frage: https://www.immobilienwissen.at/frage/R3RxNJ (WGG oder MRG) Welche Unterlagen müssen hier überprüft werden bzw. was sollte ersichtlich sein? Bzw. auf was überprüfen? Habe mit Maklerin und auch mit der Hausverwaltung telefoniert und diese meinen es handelt sich um den Teilanwend. Bereich des MRG. Nach meinen Recherchen tendiere ich aber zum WGG. Kommt es hier auf die Begründung an oder gibt es nur eine klare Antwort. Dh. wenn bswp. ein Anwalt konsultiert wird.
Mag. (FH) Doris Molnar
relevante Unterlagen
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Liebes Immobilienwissen-Team, ich wohne seit 2020 in einer 95qm² Genossenschaftswohnung, welche 1994 errichtet wurde. Es waren Einkommensgrenzen bei Mietvertragsunterzeichnung einzuhalten. Ich weiß nicht explizit, ob die Wohnung noch gefördert wird oder bei Vertragsunterzeichnung wurde (Wie kann ich das rausfinden?). Es wurden für 95qm² 14.000€ (147€ / qm²) Beitrag geleistet, wovon 4000€ auf Grundnebenkosten entfallen. In meinem im Jahre 2020 geschlossenen Mietvertrag mit der Genossenschaft steht explizit, dass "die Genossenschaft nicht vorhat, mir Wohnungseigentum jetzt oder in Zukunft einzuräumen". Da ich die Wohnung gut finde und es für Mietverträge ab 2019 eine Kaufoption gibt, möchte ich gerne wissen, ob ich nicht trotzdem das Recht auf Eigentum durch Anfrage an die Genossenschaft nach 5 Miete habe. Zieht hier der im Jahre 2020 geschlossene Mietvertrag mit dem Auschluss von Eigentum mehr als der Passus im WGG? Grundsätzlich: Ist die Kaufoption freiwillig von der Genossenschaft festzulegen, oder MUSS bei allen Objekte, die die Anforderungen erfüllen (Kein Baurecht, keine 30 Jahre seit Erstbezug, mehr als 40qm², aufrechte Förderung, mindestens 74,17€ Betrag pro qm²) automatisch das Recht auf Eigentumserwerb gegeben werden, auch wenn nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt? Danke!
Mag. (FH) Doris Molnar
Anrecht auf Kauf
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Guten Tag, wir beabsichtigen eine Eigentumswohnung zweck Vermietung zu erwerben. Die Wohnhausanlage wird von Gedesag (gemeinnützige Donau-Ennstaler-Siedlungs- Aktiengesellschaft) errichtet. Jede vierte Wohnung in dieser Anlage wird direkt vom Land NÖ vergeben (Bewerbung an Land NÖ notwendig). Beim Kaufpreis dieser Wohnungen, egal ob Vergabe direkt von Gedesag oder Land NÖ ist keine Förderung ausgewiesen. Können diese Wohnungen frei vermietet werden? Herzlichen Dank. MK
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Eigentumswohnung, die von einer GBV errichtet wird, zur Vermietung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag, Ich wohne derzeit in Wohnungseigentum mit Landesförderung ( muss zurückbezahlt werden) Ich würde gerne eine freifinanzierte Eigentumswohnung kaufen, diese wird von einem gemeinnützigen Bauträger gebaut und verkauft. -Muss ich in dieser Wohnung meinen Hauptwohnsitz anmelden? -Könnte ich diese Wohnung sofort vermieten ( zb an Familienmitglieder ohne Gewinnerzielung) Vielen Dank
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer frei finanzierten Eigentumswohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
S.g. Frau Mag. Molnar! Wir beabsichtigen den Kauf einer kleinen Eigentumswohnung in Baden. Diese ist in einem Haus, das in den 70er-Jahren von der "ATLAS", Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsgenossenschaft m.b.H., errichtet wurde. Ursprünglich handelte es sich um eine Genossenschaftswohnung, die von der ATLAS an einen Vorbesitzer unseres jetzigen Verkäufers verkauft worden war und dem WGG unterlag. Bis Ende 1995 (so lange lief nach unserem Verständnis auch ein Darlehen) hatte die ATLAS auch ein Vorkaufsrecht und musste einer Veräußerung zustimmen. Der jetzige Verkäufer der Wohnung hat diese im März 2014 eben nicht von der ATLAS sondern von einem Vorbesitzer gekauft und bis vor kurzem darin gewohnt. Wir kaufen diese Wohnung nun also von einem Verkäufer, der nie einen Vertrag mit der ATLAS hatte und planen sie für die nächsten 3 Jahre zu vermieten bis wir für unsere Kinder Eigenbedarf haben. Unterliegen wir in unserem konkreten Fall bei einer Vermietung dem WGG oder MRG hinsichtlich der Festsetzung des Mietzinses oder dürfen wir diesen frei bestimmen? Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Beantwortung!
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer von einer GBV errichteten Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Liebe Frau Magister Molnar, in 1030 Wien werden derzeit 2 Wohntürme von gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften errichtet. Ein Teil der Wohnungen wird vermietet, der anderer Teil wird verkauft. Bei den Verkaufswohnungen wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine frei finanzierte Eigentumswohnung handelt. Welches Mietrechtsgesetzt kommt bei einer eventuellen Vermietung dann zur Anwendung? WGG oder MRG? Wie würde es in weiterer Folge mit dem Verkauf der Wohnung in z.B. 10 Jahren aussehen? Müsste hier etwas beachtet werden? Besten Dank und liebe Grüße Daniel
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer frei finanzierten Eigentumswohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Lieben Frau Mag. Molnar, vielen Dank für Ihre Antwort. Auf folgende Antwort von Ihnen hätte ich noch eine Frage. Ihre Antwort: „Bei frei finanzierten Wohnungen, die in der Erstverwertung im Wohnungseigentum verkauft werden, ist es unerheblich, ob der Bauträger (= Verkäufer) ein gewerblicher Bauträger oder eine GBV ist. Im Vermietungsfall gilt § 1 Abs 4 MRG, hinsichtlich späteren Verkauf gelten die selben gesetzlichen Regelungen (z.B. Immo-Est).“ Meine Frage: Gibt es diesbezüglich einen Gesetzestext bzw. einen Paragrafen welcher diesen Sachverhalt klar regelt? Warum ich frage ist die Gegebenheit dass die Bauträger explizit im Kaufangebot darauf hinweisen dass es sich hier scheinbar um einen rechtlichen "Graubereich" handelt. Vielen Dank im Vorhinein & liebe Grüße
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer frei finanzierte Wohnung - Ergänzung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen & Herren, ein in den 60iger Jahren errichteter Baukomplex bestehend aus 2 Gebäuden unterliegt dem WGG. Es ist bereits ein Dachbodenausbau genehmigt. Auch die derzeitigen Wohnungen werden unisono mit dem Ausbau saniert. Nach welcher gesetzlichen Basis werden dann die Wohnungen vermietet? Sind nun die Status Quo bestehenden Wohnungen nun dem MRG zuordnenbar? In Erwartung Ihrer Rückmeldung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, Maximilian Forsthuber
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung von Mietgegenständen, die dem WGG unterliegen
Mag. (FH) Doris Molnar