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Fragen/Antworten Alle Ergebnisse

Wohnungseigentumsrecht
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Wie würde das mit der Angemessenheitsüberprüfung vor Gericht aussehen? Sind hier die Gerichtskosten von der Allgemeinheit zu übernehmen oder vom Einbringer? Bedarf es da vorher eine Abstimmung der Eigentümer? Vielen Dank
KommR Oliver Brichard, MSc
Wer bezahlt die Kosten einer Überprüfung der Abrechnung
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will ein Geschäftslokal (MRG angemessener Mietzins) mieten. Kann ich auf mein Rügepflicht verzichten? Dh. kann ich dem Vermieter die Sicherheit geben, dass ich - auch wenn der Mietzins unangemessen hoch ist - nicht Rügen werde bzw. ist es rechtswidrig, wenn man sowas macht.
KommR Erich Hauswirth
Ein Unternehmer, der eine Geschäftsräumlichkeit mietet, kann sich nur auf die Überschreitung des zulässigen Höchstmaßes nach § 16 Abs 8 erster Satz MRG berufen, wenn er die Überschreitung unverzüglich, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands, gerügt hat.
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Die Wohnung (unterliegt Vollanwendung MRG) ist seit 2008 befristet an einen Mieter vermietet. Der Mietvertrag war immer auf 3 Jahre befristet vermietet und wurde immer wieder verlängert bis August 2020 (also von Sept. 2008-Aug.2011, dann von Sept. 2011 bis Aug. 2014 und so weiter bis August 2020). Falls der Vermieter der Wohnung eine zu hohe Miete verlangt hat, für wieviele Jahre kann der Mieter in diesem Fall die überhöhte Miete rückverlangen? Für die letzten 3 Jahre oder für die letzten 10 Jahre?
KommR Erich Hauswirth
Rückforderungsanspruch bei Kettenmietverträgen.
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Seit 01.03.2020 ist eine in meinem Eigentum stehende Wohnung vermietet. Nun habe ich eine Nachzahlung über die Betriebskosten erhalten. Kann ich diese in voller Höhe an die Mieter weiterverrechnen oder nur aliquot (= Nachzahlung / 12 Monate * 10 Monate Mietzeit). Danke und beste Grüße
KommR Erich Hauswirth
Wer muss die Betriebskosten Nachzahlung leisten, bzw. wen steht die Betriebskostenrückzahlung des letzten Abrechnungszeitraumes zu.
KommR Erich Hauswirth
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Schönen guten Tag und vielen Dank, dass Sie diese Plattform anbieten. Ich würde gern eine von mir im Jahre 2015 gekaufte BUWOG-Wohnung, die dem WGG unterliegt, verkaufen (Fördermittel sind seit einigen Jahren ausgelaufen). Muss ich bei der Bemessung des Kaufpreises Richtlinien/Preisdeckelungen berücksichtigen oder kann ich uneingeschränkt verkaufen? LG, Daniel
Mag. (FH) Doris Molnar
Kaufpreis für Wohnung nach Auslaufen der Förderung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Fr. Mag. Molnar, vielen Dank für die Beantwortung. Ich hätte noch eine weiterführende Frage zu https://www.immobilienwissen.at/frage/oQ5dr3 : Und wenn die Förderung auf das Zinshaus noch nicht abgelaufen ist? Kann dies auf die Bestimmungen des Verkaufspreises der Eigentumswohnung Einfluss haben? Im Grundbuch, wie auch bspw. in meiner Betriebskostenabrechnung bzw. Jahresvorschau sind diese Fördermittel nicht ersichtlich. Scheinbar gilt die Förderung für andere Objekte (nicht ETWen sondern Mietwohnungen) im Zinshaus. Freundliche Grüße
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf - Förderung - Miete
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnbauförderung
Ich bin interessiert an Kauf einer geförderten Eigentumswohnung, die sich derzeit im Bau befindet und gegen Ende 2021 übergeben wird. Ich würde beim Kauf ein Förderungsdarlehen von Land Wien erhalten, welches ich in monatlichen Kosten zurückzahlen werde. Darf ich ohne Preiseinschränkung die Wohnung jederzeit verkaufen, nachdem ich später das Förderungsdarlehen vollständig zurückgezahlt habe? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mag. (FH) Doris Molnar
Verkauf einer Wohnung nach Rückführung der Förderung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte Frau Molnar, vielen Dank für ihre rasche und kompetente Antwort! Das könnte für die anderen Fragesteller ebenso von Interesse sein: Ich habe zuerst versucht anhand des historischen Grundbuchs im Bezirksgericht zu erheben, ob eine Förderung vergeben wurde. Aber die Inhalte aus diesen alten Büchern zu entziffern ist für einen Laien wahrlich nicht einfach. Ich habe dann aber vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort innerhalb kurzer Zeit eine Antwort darüber erhalten, ob für die Wohnhausanlage je eine Förderung vergeben wurde. Dort anzurufen und anzufragen kann ich den anderen Forumteilnehmerinnen nur empfehlen, wenn es darum geht, Auskünfte über historische Förderungen zu erhalten. In meinem Fall wurde erfreulicherweise nie eine Förderung vergeben!
Mag. (FH) Doris Molnar
Finden historischer Förderungen
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Frau Mag. Molnar, wir wohnen als Familie, zwei Erwachsene, zwei Kinder, in einer BWS-Genossenschaftswohnung, die zu klein wird. Meine Frau (wir sind verpartnert) ist die Mieterin unserer Wohnung, die Kinder und ich sind nur hier gemeldet. Wir überlegen derzeit, ob eine zweite Wohnung das Platzproblem lösen könnte. Wenn ich diese anmieten und meinen Hauptwohnsitz dorthin verlagern würde, wäre das mit dem Gesetz vereinbar? Mit freundlichen Grüßen, Viviane Eisold-Pernthaller
Mag. (FH) Doris Molnar
amtliche Meldung, gemeinsamer Haushalt
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte Damen & Herren! Wir haben im Jahr 2020 eine Wohnung im Erstbezug bezogen und mussten feststellen, dass die beiden neuen Lifte mit keiner intelligenten Liftsteuerung ausgestattet wurden - heißt, jeder Lift muss einzeln gerufen werden, was zu Leerfahrten und dadurch erhöhten Wartungs & Energiekosten führt. Kann ich, aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein neues Gebäude handelt, eine zeitgemäße Ausstattung fordern, bzw würde eine Liftsteuerung in diese Kategorie fallen? Weiters können wir seit August 2020 (offizielle Wohnungsübergaben) die Gemeinschaftsräume nicht benutzen, da diese weiterhin vom Bauträger als Lager verwendet werden. Können wir hier Abschlag- bzw Mietzahlungen vom Bauträger verlangen, in marktüblicher Höhe pro Quadratmeter?
KommR Oliver Brichard, MSc
Übergabe einer neuen Wohnhausanlage
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, wir überlegen eine Eigentumswohnung zu kaufen, die früher mal eine BUWOG Wohnung war aber in der Zwischenzeit schon mehrmals den Eigentümer gewechselt hat. D.h. wir kaufen sie nicht direkt von der BUWOG sondern von dem jetzigen Eigentümer. Uns ist es bewusst, dass sie bei einer Weitervermietung in das WGG fällt und somit die Mietzinsbildung zu beachten wäre. Da wir sie jedoch für den Eigengebrauch kaufen, betrifft uns das (noch) nicht. Nun zu meiner Frage: sollten wir die Wohnung in Zukunft wieder verkaufen wollen, gibt es Einschränkungen auch bzgl. des Verkaufspreises oder gibt es nur Einschränkungen im Falle einer Vermietung? Vielen Dank im Voraus! MFG
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung zum Eigenbedarf
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Frau Mag. Molnar, eine nach dem WGG geförderte und 2010 errichtete Wohnung wird von der Erstmieterin im 11. Jahr gekauft. Die Bedigungen für den Kauf sind erfüllt, das Objekt soll künftig vermietet werden. Gehe ich richtig in der Annahme, dass hier auf mind. 15 Jahre der Vollanwendungsbereich des MRG zum Tragen kommt? Sprich Richtwertmietzins abzgl. 25% für die geplante Befristung, Basis ist der Nutzwert. Weiterverrechnet werden können die Kosten laut MRG. Wie steht es jedoch um die Erhaltungs- und Verbesserungskosten? Inwieweit sind Zuschläge für bestimmte Merkmale (Lage vermutlich nein, aber z.B. Küche, hochwertige Parkettböden, IT-Netzwerk, Außenrolläden, Klimaanlage, ...) erlaubt? Vielen herzlichen dank vorab!
Mag. (FH) Doris Molnar
Grundsätzlich ist das Modell der Möglichkeit zum nachträglichen Eigentumserwerb immer von der weiteren Eigennutzung des früheren Mieters ausgegangen.
Mag. (FH) Doris Molnar
Hausverwaltung
Guten Tag, wer ist zuständig bei undichten Gasleitungen, die Hausverwaltung bzw WEG? Oder die einzelnen Eigentümer*innen? Was ist wenn eine undichte Stelle in der Wohnung festgestellt wird?
KommR Erich Hauswirth
Eine undichte Gasleitung ist immer ein ernster Schaden des Hauses.
KommR Erich Hauswirth
Wohnungseigentumsrecht
Ich bin ideeller Miteigentümer an einer Altbauwohnung, die bislang unter Mieterschutz stand. Der Mieter ist kürzlich verstorben. Nun will jeder der drei ideellen Miteigentümer etwas anderes: Ich würde meinen Anteil gerne zum höchstmöglichen Preis verkaufen. Einer der anderen, der Eigentümer der Nachbarwohnung ist, will nur eines der Zimmer aus der leeren Wohnung für Familien-Vergrößerungszwecke seiner Wohnung einverleiben. Sein Anteil entspricht zufällig in etwa der Zimmergröße. Der zweite Miteigentümer will die komplette Wohnung erwerben, aber nur, ohne das besagte Zimmer abzugeben und natürlich zum günstigsten Preis. Ein Rechtsberater des Einzimmer-Abtrenners sagt, die Wohnung stünde unter Vollanwendung des MRG, obwohl sie ja derzeit nicht für Mietzwecke zur Verfügung steht. Im Haus gibt es noch eine Mietwohnung. Alle anderen sind im Eigentum. Der Immobilienmarkt ermöglicht (derzeit) hohe Verkaufspreise. Meine beiden Miteigentümer wollen möglichst wenig bezahlen. Wie bekommt man diese Kuh vom Eis? Nur durch Teilungsklage? Ich möchte die Kosten dafür nicht tragen (incl. Sachverständigen-Kosten). Habe das Gefühl, dass ich durch das Vollanwendung-Argument zu einem niedrigen Verkehrswert gebracht werden soll.
Mag. (FH) Doris Molnar
Verfügung über ideelles Miteigentum
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Vielen Dank, Frau Mag. Molnar! Das Haus wurde 1904 erbaut. Alle Wohnungen bis auf zwei waren vermietet, alle anderen werden von Eigentümern bewohnt. Die zur Diskussion stehende Wohnung kann nicht neu vermietet werden, da sich die ideellen Eigentümer über die weitere Verwendung nicht einigen können. Frage: Kann diese Wohneinheit im Vollanwendungsbereich des MRG stehen? Wenn ja, ist ihr Wert für einen Investor wesentlich geringer, als wenn sie dem MRG nicht unterliegt. Die Hausverwaltung wollte oder konnte mir zu dem Sachverhalt keine Auskunft geben. Danke für nochmalige Stellungnahme. Dietrich Leutelt
Mag. (FH) Doris Molnar
Althaus, Miteigentum,
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Wir haben eine ETW (BJ 1960) die dem WGG unterliegt gekauft. Ist eine Hauptwohnsitzbegründung zwingend notwendig für den Erwerb dieser ETW? Oder reicht ein Nebenwohnsitz?
Mag. (FH) Doris Molnar
Anwendungsbereich des WGG bzw. WEG
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, kann man eine Wohnung die der WGG unterliegt, (im Vollanwendungsbereich) bei Vermietung, nach Abschluss des Kaufvertrages auch Abschreiben ? Natürlich unter einhaltung des Richtwertmietzinses. Beste Grüße !
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde und gekauft wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Guten Tag, wir haben 2018 unsere Wohnung gekauft welche von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft errichtet wurde. Im Zuge des Kaufes haben wir sämtliche Darlehen abbezahlt und das Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch ist auch gelöscht. Wenn wir die Wohnung nun vermieten sollten unterliegt der Mietzins dann dem angemessenen Mietzins und dem Teilanwendungsbereich des MRG?! Der Kauf war vor der Gesetzesnovelle 2019 und wir waren Mieter zum Zeitpunkt der Übertragung in unser Eigentum. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietzins bei Vermietung einer von einer GBV errichteten Wohnung, die vom ehemaligen Mieter gekauft wurde.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Vielen Dank für die rasche Antwort und die Erläuterung. Leider ist mir nur nicht ganz klar welcher Mietzins in unserem Fall angewendet werden muss. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietzins bei Teilanwendung (§ 1 Abs 4) MRG
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Ich habe vor eine Wohnung (Neubau in NÖ-Projekt befindet sich noch in Bau) von einer Gemeinnützigen Baugenossenschaft zu erwerben. Es ist ein freifinanziertes Objekt und es wird Wohnungseigentum begründet. Ich möchte das Objekt als Anlage benutzen und vermieten. Da ich das Objekt von einer Gemeinnützigen Baugenossenschaft erwerbe, bin ich zurzeit verunsichert, ob ich dadurch in irgendeiner Form dem WGG unterweisen bin, besonders bezüglich Mietzinsbildung. Gilt hier trotzdem der frei vereinbarte Mietzins (Neubau)?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Eigentumswohnung von einer Gemeinnützigen Bauvereinigung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Danke für die Beantwortung. Es wurden keine Fördermittel in Anspruch genommen, die gemeinnützige Baugenossenschaft hat mich aber trotzdem auf den Paragraphen 20 WGG und 16 Mrg verwiesen und dadurch auf die Verwendung des angemessenen Mietzins. Haben sie dafür eine Erläuterung?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer ungeförderten Eigentumswohnung von einer GBV
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Wie muss Abstimmung sein, wenn die Fassade nur gestrichen werden soll, obwohl eine Reinigung durchgeführt wurde und ein Baumeister eine Sanierung für nicht nötig hält?
Michael Klinger, B.A.
ordentliche - außerordentliche Verwaltung
Michael Klinger, B.A.
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich möchte eine Wohnung von der Buwog kaufen, die mit geförderte Mittel errichtet wurde (war nie Mieter der Anlage). Die Förderung soll mit dem Kauf zurückbezahlt werden. Wenn ich diese Wohnung vermieten möchte unterliege ich der Vollanwendung des MRG. Ist das korrekt, dass ich nach 15 Jahren die Miete nach dem freien Mietpreis anpassen darf sobald ich ein neues Mietverhältnis abschließe? Vielen Dank für die Rechtsmeinung.
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung, in der man zuvor nicht Mieter war
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Wir haben seit einigen Jahren einen Gewerbebetrieb in unserem Haus bei Wohnungseigentum. Dieser Betrieb verbraucht große Mengen an Wasser. Der Betrieb hat einen Subzähler. Dazu gab es keine Abstimmung/Zustimmung der Mehrheit. Wenn ein Miteigentümer(Betrieb) einen Subzähler hat, können dann andere Miteigentümer ebenfalls einen Subzähler installieren lassen? Danke für Ihre fachkundige Auskunft.
Michael Klinger, B.A.
Verbrauchsabhängige Abrechnung
Michael Klinger, B.A.
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Guten Tag! Wir haben Interesse an einer Wohnung errichtet durch eine Wohnbaugenossenschaft. Der Verkäufer hat jene Mietwohnung mit Kaufoption, 2020 gekauft und verkauft diese jedoch gewinnbringend. Welchen Sinn macht er für den Verkäufer selbst gewinnbringend zu verkaufen wenn er diesen Differenzbetrag laut Gesetz sowieso an die Wohnbaugenossenschaft zurückbezahlen muss? Oder gibt es hier ein Schlupfloch? Wäre interessant zu wissen für ein mögliches Kaufanbot. Vielen Dank! MfG
Mag. (FH) Doris Molnar
Weiterveräußerung einer Wohnung, die im Rahmen der Kaufoption vom Mieter gekauft wurde.
Mag. (FH) Doris Molnar