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Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag! Danke für die Gelegenheit, hier eine Frage stellen zu können. Unsere Frage wäre: Wir haben vor, eine Wohnung zu kaufen die zu seiner Zeit als ein Wohnungseigentumsobjekt von einer gemeinnützigen Bauvereinigung mit der Wohnbauförderung 1968 errichtet wurde. Die Förderung wurde mittlerweile zurückbezahlt und das Veräußerungsverbot aus dem Grundbuch gelöscht. Sollten wir die Wohnung irgendwann einmal vermieten wollen, würde hier der angemessene Mietzins verlangt werden können oder würde sie allein aufgrund der Tatsache der Errichtung durch eine gemeinnützige Bauvereinigung dem WGG unterliegen. Und an welches Amt kann ich mich als ein Kaufinteressent in einem solchen Fall wenden? Danke im Voraus für Ihre Antwort!
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung, die von einer GBV (gemeinnützige Bauvereinigung) errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich wohne seit 2004 in einem über 30 Jahre alten Haus einer gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft, die im Eigentum von zwei gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften ist. In Wien. Habe ich das Recht, die Wohnung zu kaufen? Wenn ja, zu welchem Preis pro m²?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kaufoption gem. WGG
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Hallo, bezüglich des WGG § 15g würde mich interessieren was mit dem im Grundbuch einverleibten Vorverkaufsrecht der Genossenschaft (Bauvereinigung) geschieht wenn die Wohnung innerhalb von 15 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages wie unter Punkt (3) beschrieben an Verwandte gerader Linie übertragen wird? Erlischt dieses dann oder bleibt dieses dann auch für den Verwandten gerader Linie bis zum Ablauf der 15 Jahres Frist bestehen? Des Weiteren würde mich interessieren ob § 15h WGG immer erst 15 Jahre nach Abschluss des ersten Kaufvertrages erlischt egal ob die Wohnung dazwischen innerhalb der 15 Jahres Frist z.b.: schon zwei mal weiterverkauft wurde? Vielen Dank!
Mag. (FH) Doris Molnar
Vorkaufsrecht gem. § 15 g WGG
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich habe die Möglichkeit, als "bisheriger Mieter gem. §§ 15b bis 15e", eine von einer Wohnbaugenossenschaft errichtete Wohnung zu kaufen. Laut Kaufvertrag "pendelt die Wohnung sohin aus dem WGG aus". Was geschieht, wenn ich diese Wohnung später weiter verkaufe? Unterliegt diese Wohnung danach wieder dem WGG, oder gilt dieses "auspendeln" auch für zukünftige Eigentümer welche nicht Mieter der Wohnung waren?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer von einer GBV errichteten Wohnung durch den bisherigen Mieter
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Wir haben eine Wohnung in einer mit der Förderung FM93 im Jahr 1995 errichteten Wohnhausanlage mit einer Größe von 67m2 gekauft. Die Wohnungen wurden im Eigentum vergeben und die bisherige Eigentümerin hat die Wohnbauförderungsfinazierung vor Verkauf heuer vollständig ausbezahlt. Wir wollen die Wohnung nun auf 3 Jahre befristet vermieten und stellen uns die Frage, ob der Mietzins im Vollanwendungsbereich des MRG und damit auf Basis des Richtwertmietzinses zu berechnen ist oder ob er im Bereich der Teilanwendung und damit im Bereich des frei zu vereinbarenden Mietzinses liegt. Das Förderdarlehen wurde nicht vergünstigt sonder regulär zurückbezahlt.
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer gefördert errichteten Eigentumswohnung nach Auszahlung des Förderdarlehens
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich habe die Möglichkeit meine Genossenschaftswohnung zu kaufen. Der Preis ist zu hoch. Wenn ich nunmehr den Preis wegen offenkundiger Unangemessenheit überprüfen lasse, kann ich, sollte das Gericht wider Erwarten keine Unangemessenheit feststellen, noch zum ursprünglichen Angebotspreis kaufen? Oder ist diese Möglichkeit dann nicht mehr gegeben?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kaufpreis einer Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Hausverwaltung
Sachverhalt: Ein fertiges Bauprojekt (Wohnungen und Allgemeinflächen übergeben, WEG noch in Vormerkung rd. 5.700 gesamte ideelle Anteile) ist von über 80 Parteien bezogen worden. Das Nutzwertgutachten ist noch nicht fertiggestellt, die finale Eigentumseintragung schwebt noch. Der Bauträger hat eigene Tops erworben und ist mit ca. 15% Miteigentümer. Er hatte (kauf-)vertraglich das Recht die HV erstmalig auszusuchen. Nun hat der Bauträger AirBnB für eine seiner Tochterfirmen im Objekt errichtet, eine KFZ-Werkstatt eingerichtet (von einem Schauraum war die Rede). Die von ihm gewählte HV ist schwach, untätig und zudem vermutlich auch parteilich. Der Bauträger versucht nun seine Kosten (zB AirBnB-Reinigung) überproportional an die anderen Miteigentümer abzuwälzen (zB indem dieselbe Reinigungsfirma für AirBnB und Allgemeinflächen gewählt wird, gibt es keine saubere Kostentrennung), agiert komplett ungesteuert als ob er Eigentümer der Gesamtliegenschaft wäre (veranlasst Dienstleistungen ohne dies der HV Bekannt zu geben). Es ist deshalb wahrscheinlich, dass >50% der Miteigentümer die HV los werden wollen, es wird voraussichtlich demnächst ein Anwalt eingeschalten. Fragen: 1. Habe ich als Miteigentümer (49/5700) das Recht, mir den bestehenden HV-Vertrag aushändigen zu lassen (in meinem Kaufvertrag beziehen sich zudem Klauseln auf den Beginn des Vertrages zw. Bauträger und HV)? 2. Gelten grundsätzlich 3 oder 6 Monate Kündigungsfrist zum Kalenderjahrende? 3. Was gilt als grobe Verfehlung einer Hausverwaltung, welche in (a.o.) Kündigungsrecht nach sich zieht? 4. Haben Sie bzw. gibt es Vorlagen für eine Neuausschreibung der Hausverwaltung und ein Muster-Leistungsverzeichnis, wenn wir die Neuausschreibung durchführen wollen? Wenn ja, wäre es bitte möglich mir einen Link zu übersenden oder derartige Unterlagen als PDF. Besten Gruß & Gesundheit! Manfred Türmer
KommR Oliver Brichard, MSc
Kündigung und Neuausschreibung einer Verwaltung
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnbauförderung
Ich miete seit September 2009 eine nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) 1989 geförderte Wohnung in Wien und habe nun die Hausverwaltung um ein Kaufanbot für den Übertrag in mein Eigentum gebeten. Als Antwort kam folgender Satz: "Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) kommt bei der Liegenschaft xxx nicht zur Anwendung. Bei dem Bauträger, der diese Liegenschaft errichtet hat, handelt es um keine gemeinnützige Bauvereinigung. Die Liegenschaft ist nach dem WWFSG 1989 §15 gefördert. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Wohnungseigentumsübertragung besteht daher zu keinem Zeitpunkt." Das scheint mir im Widerspruch zur gesetzlichen Lage zu sein, wenn ich mich hier korrekt eingelesen habe, oder? Falls dem so ist: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit (Schlichtungsstelle?) zur Klärung dieser Sache oder muss man hier einen Anwalt konsultieren? Danke für Ihre Auskunft.
Mag. (FH) Doris Molnar
mehrere Faktoren müssen gegeben sein, damit es eine Kaufoption für eine geförderte Mietwohnung gibt
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hab im 10/07 eine Genossenschaftswohnung bezogen welche im 01/08 gemäß der Kauoption gekauft wurde. Nun möchten wir diese verkaufen da wir aus Wien ins Burgenland ziehen. Da dies ja noch innerhalb der 10Jahre liegt ist lt. Kaufvertrag eine Summe von 14800€ an die Bauvereinigung zu bezahlen die dann zur Löschung des Vorkaufsrechts führt. Von der Genossenschaft habe ich schon die Rückmeldung das sie die Wohnung nicht rückkaufen werden. Meine Frage: die Wohnung hat derzeit aber einen wesentlich höheren Straßenverkaufswert - was ist hier noch zu beachten? Ist es überhaupt möglich diese zu verkaufen da es sich ja noch innerhalb der 10 Jahre befindet? (Spekulationsfrist?) Bzw. Was gibt es hier zu bedenken? Vielen Dank
Mag. (FH) Doris Molnar
Spekulationsfrist bei Verkauf einer Eigentumswohnung, die vom ehemaligen Mieter infolge Kaufoption gekauft wurde.
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich überlege eine Wohnung die 1994 ursprünglich von einer Genossenschaft errichtet wurde zu kaufen. Der Vorbesitzer der Wohnung hat diese vor 19 Jahren von der Genossenschaft gekauft. Die Wohnung ist nun komplett ausbezahlt, also es läuft kein Darlehen mehr. Wie ist ew nun, wenn ich diese Wohnung vermieten möchte? Fällt diese unter das WGG? Bzw. wo erfahre ich, ob diese Wohnzng unter das WGG fällt? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Wie hoch dürfen "Aufwandsentschädigungen" sein, wenn man vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt? Es handelt sich hierbei um eine Mietwohnung (Neubau), die dem WGG unterliegt. Sind € 1.000,-- zu hoch?
Mag. (FH) Doris Molnar
Aufwandsentschädigung bei Vertragsrücktritt des Mieters
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag, ich überlege den Kauf einer Wohnung, die von der BUWOG veräußert wird. Die Wohnung war zuvor vermietet und wird direkt von der BUWOG verkauft. Baujahr des Hauses ist mit ca. 2001 angegeben. Die Maklerin sagte mir, dass die Wohnung nicht frei zu vermieten wäre, sondern angemessen vermietet werden muss. Angemessen wäre ja keine sonderliche Einschränkung. Aber wie kann ich herausfinden, ob die Wohnung unter das WGG fällt? Ich konnte diese Frage einfach nicht klären und würde mich sehr über Hilfe freuen.
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Zu meiner Wohnung gehört ein Autostellplatz, der derzeit nicht benutzt wird und den ich vermieten möchte. Was ist bei der Vermietung eines Autostellplatzes zu beachten? Soll ich dafür einen Vertrag abschließen?
Mag. Alois Rosenberger
Vermietung Autoabstellplatz
Mag. Alois Rosenberger
Marktentwicklung
Sehr geehrtes Team! Mein Partner und ich haben Interesse an den Kauf eines Einfamilienhaues. (Kindbergdörfl/STMK) Es wäre ein Privatkauf, da wir durch Bekannte von dem leerstehenden Haus informiert worden sind. Nun ist es so, dass der Sohn (Erbe des Hauses) zu uns sagte wir sollen ihm ein Angebot für das Haus machen. Weder er noch wir wissen wie viel die Immobilie wert ist? Wie können wir nun ein realistisches Angebot machen, wenn wir nicht wissen wie viel das Haus inkl. Grundstück wert ist? Ps: ohne Geld (für einen zb Schätzer) auszugeben. Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Lisa
Mag. Alois Rosenberger
Bewertung Einfamilienhaus
Mag. Alois Rosenberger
Wohnungseigentumsrecht
Hallo ich bräuchte bitte Hilfe ich möchte mir ein Haus kaufen und habe schon etwas im Blick bei einer Zwangsversteigerung. Jedoch wird in der Anzeige immer von einem Liegenschaftsanteil 1/3 gesprochen. Bedeutet das für mich das ich nur einen Anteil am Haus erwerben kann? Mit freundlichen Grüßen Rauch Julian
Mag. Alois Rosenberger
Sehr geehrter Herr Rauch,
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Sg.Frau Mag.Molnar, besten Dank für Ihre rasche Antwort, es handelt sich tatsächlich um einen Kauf-u. WE-Vertrag, die Förderung war die WBF 1968 u. diese wurde ausbezahlt.
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Eigentumswohnung, die mit Fördermittel der Wohnbauförderung 1968 errichtet wurde.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Wie wird der Mietzins berechnet im Vollanwendungsberreich/Teilanwendungsbereich sowie bei einer Vollausnahme?
Mag. (FH) Doris Molnar
welcher Mietzins wofür
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Hallo, Ich möchte mich in die EigentumsWohnung meines Mannes 1x pro Woche (Arbeitsraum) einmieten. Muss er bzw. ich dafür steuerlich was beachten? Die Miete wäre auch deutlich niedriger als die Kreditkosten pro Monat. Also nur ein Beitrag und ich brauche den Raum für Beratungsleistungen. Danke und herzliche Grüße P.J.
Mag. Alois Rosenberger
Steuerrecht
Mag. Alois Rosenberger
Wohnungseigentumsrecht
Ich möchte die Gasleitungen in meiner neu erworbenen Wohnung überprüfen lassen wegen einer neuen Gassteckdose. Im Eigentümervertrag steht nichts diesbezüglich und die Gaszähler sind in der Wohnung angebracht. Jedoch wurde bisher anscheinend generell keine Überprüfung gemacht. Ist das in Wien nicht verpflichtend alle 15 Jahre eine Überprüfung durchzuführen?
Mag. Alois Rosenberger
Überprüfung Gasleitungen
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eine Wohnung, die mein Vater mir und meiner Schwester als Schenkung übertragen hat, vermieten. Die Mieteinnahmen möchte ich gerne in den nächsten Jahren meinem Sohn, der zur Zeit Zivildienst macht und im nächsten Jahr studieren wird, überlassen. Soweit ich informiert bin, wären diese Mieteinnahmen steuerfrei bis zu einem Gesamteinkommen von 11.000 € im Jahr. Meine Fragen: 1. Muss ich eine notarielle Bestätigung haben, dass mein Sohn der Empfänger der Mieteinnahmen ist? 2. Muss der Mietvertrag von mir oder von meinem Sohn unterschrieben werden, wenn zwar ich der Besitzer aber er der Empfänger der Miete ist? 3. Gibt es sonst etwas, worauf ich achten muss? Ich danke ihnen für eine baldige Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Mag. Maler
Mag. Alois Rosenberger
Sehr geehrte Frau Maler,
Mag. Alois Rosenberger
Wohnbauförderung
Vielen Dank, Frau Mag. Molnar! lt. WE-Vertrag gab es tatsächlich Anwartschaftsverträge. Ändert dies etwas bezüglich einer Vermietung?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Baurecht
Dürfen in Wien in einer Wohnzone hofseitig Aussenjalousinen ohne Genehmigung der Baubehörde angebracht werden? In der Bauordnung steht unter §62 "wenn sie dem Gebrauchsabgabengesetz 1966" unterliegen. Wie ist das zu verstehen? Durch die Erwärmung der südseitig gelegenen Fenster sind im Sommer weit über 30 Grad Celsius messbar. Kann bei diesen hohen Temperaturen eine andere Maßnahme wie z.B. Klimaanlage gesetzt werden? Danke für Ratschläge.
Mag. Alois Rosenberger
Außenjalousien, Klimaanlage
Mag. Alois Rosenberger
Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag, ich beabsichtige eine Eigentumswohnung zu kaufen, diese wurde 1974 durch einen gemeinnützigen Bauträger mit Förderungsmittel errichtet, ca.2 Jahre später wurden diese im Wohnungseigentum an die Mieter verkauft, ich kaufe von einem Eigentümer, der diese Wohnung in den 1990ern gekauft hat, die Förderung wurde zwischenzeitlich ausbezahlt. Könnten Sie mir sagen zu welchem Mietzins ich vermieten darf ? Ich danke herzlichst im Voraus.
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Eigentumswohnung, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Hausverwaltung
Hallo - der Geschirrspüler ist kaputt. Die Hausverwaltung sagt wir müssen uns selber beim Hersteller zur Reparatur melden. Ist dies nicht eigentlich die Aufgabe der Hausverwaltung alles bezüglich dessen zu übernehmen?
KommR Erich Hauswirth
Muss sich die Hausverwaltung um die Reparatur eines kaputten Geschirrspülers kümmern?
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Muss ich meinem Vermieter melden, dass ich mir eine Katze zugelegt habe?
Mag. (FH) Doris Molnar
Haltung einer Katze in einer Mietwohnung
Mag. (FH) Doris Molnar