Suchergebnis

406 Treffer

Fragen/Antworten Alle Ergebnisse

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Fr. Molnar, vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage wegen der kurzfristigen Vermietung. Ich verstehe aber eins nicht: in WGG §20, Abs 1, Z1 steht: „Wenn die Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstände der Baulichkeit im Eigentum (Baurecht) einer Bauvereinigung stehen“. Meine Wohnung steht aber nicht mehr im Eigentum einer Bauvereinigung. Ist dann der Punkt WGG §20, Abs 1, Z1 lit c für mich anwendbar?
Mag. (FH) Doris Molnar
Der Anwendungsbereich des WGG nach Veräußerung von Nutzungsobjekten
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich habe eine Wohnung gekauft, die in den 60er Jahren von einer GBV - damals unter dem Erhalt von mittlerweile abgezahlten Förderkrediten des Bundeslandes - errichtet und direkt mit Begründung von Wohnungseigentum verkauft wurde (keine vorherige Vermietung!). Ich gehe davon aus, dass hier für die Vermietung MRG §1 (4) anzuwenden ist und keine Einschränkungen des WGG gelten? Die Förderungen sind alle ausgelaufen bzw. die 20jährigen einschränkenden Fristen iZm der Fördermitteln.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrechtliche Bestimmungen bei der Vermietung von Eigentumswohnungen, die von einer GBV errichtet wurde.
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Zur Eigentümerversammlung: Ist diese Eigentümerversammlung eine öffentliche oder geschlossene Versammlung? Kann jeder Miteigentümer nach belieben Freunde, Baumeister, Rechtsanwälte oder Berater mitbringen? Aus dem Wortlaut Eigentümerversammlung kann man erkennen, dass es Eigentümer(Miteigentümer) betrifft. Bei schwierigen Diskussionen zu Erhaltungsmaßnahmen könnte die Hausverwaltung einen rechtskundigen Mitarbeiter oder Rechtsanwalt mitbringen? Darf über Themen abgestimmt werden, welche nicht im Einladungsschreiben als Tagesordnungspunkt angekündigt sind? Wenn es eine Abstimmung über Aufwendungen zu einem vermieteten Objekt(Geschäft) gibt - ist dann eine Abstimmung unter Miteigentümer rechtlich korrekt? Danke für Ihre fachliche Auskunft
KommR Oliver Brichard, MSc
Hausversammlung und deren Abwicklung
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnungseigentumsrecht
Unser 1/3 Miteigentümer an einer Villa möchte eine eigene Gastherme für seine Wohnung installieren. Dazu folgende Fragen: 1. Müssen wir der Installation einer separaten Gastherme zustimmen? 2. Wer trägt die Betriebs- und Erhaltungskosten für die bestehende Gastherme (für alle drei Tops). Konkret gefragt, müsste der Eigentümer von W1, der eine eigene Gastherme installieren möchte, trotzdem an der bereits bestehenden Anlage mitzahlen?
KommR Oliver Brichard, MSc
Umbauarbeiten innerhalb eines Bestandobjektes
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnbauförderung
Wir wohnen seit 2016 in Tirol in einer geförderten Mietkaufwohnung welche wir nach Ablauf der 10 Jahre auch kaufen wollen. Aufgrund eines kleinen Erbes überlegen wir nun als Anlage bzw. später für unsere beiden Kinder eine kleine frei finanzierte Eigentumswohnung zu kaufen. Ist dies mit dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz überhaupt möglich oder bekomme ich dadurch Probleme mit der aktuellen Mietkaufwohnung (Kündigung,...)? Danke für ihre Hilfe.
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnbauförderung Tirol
Mag. (FH) Doris Molnar
Hausverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Wohnhaus in Wien-Penzing mit 10 Parteien. Nun steht in unserem Innenhof in Penzing eine Vespa, und zwar dort, wo kein Stellplatz ist. Diese Vespa gehört einer Nachbarin - die auch Eigentümerin einer Wohnung ist. Im persönlichen Gespräch zeigte die Eigentümerin keine Bereitschaft, ihre Vespa zu entfernen. Wir wandten uns an die Hausverwaltung, die daraufhin auch ein Schreiben an die Eigentümerin schickte. Allerdings reagierte die Eigentümerin auch darauf nicht. Die Hausverwaltung vertritt den Standpunkt, mit diesem einen Brief habe sie ihre Verpflichtung erfüllt, mehr könne man nicht tun. Aber ist das wirklich so? Können wir von unserer Hausverwaltung z. B. a) einfordern, hier mit mehr Nachdruck die Entfernung der Vespa zu fordern? Wenn ja, welche Maßnahme wäre möglich? (z.B. Fristsetzung, sonst Abschleppung?) Oder können bzw. müssen wir als Eigentümer selbst aktiv werden? Wenn ja, welche Schritte kann man setzen, um ein unrechtmäßig abgestelltes Fahrzeug aus dem Hof zu entfernen? Mit freundlichen Grüßen, Dr. Peter Artner
KommR Oliver Brichard, MSc
Ist die Verwaltung verpflichtet gegen titellose Benützung von Flächen von Miteigentümer vorzugehen
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Guten Tag, ich habe vor ETW mit Garten BJ 1999 zu kaufen (Verkäufer BUWOG) und würde es vermieten, die Mietzinsbildung unterliegt der WGG 4€ pro m2 kann ich diese 4€ auch für die Gartenfläche berechnen. Ich bedanke mich im Voraus
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietzins für Wohnung mit Garten
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Guten Tag, ich habe laut Vertrag nach 10 Jahren die Möglichkeit die geförderte Genossenschaftswohnung zu kaufen. Leider wurde der Vertrag vor der Novelle bzgl. der 5-jährigen Frist geschlossen. 8 Jahre sind bereits verstrichen. Ich würde gerne die Wohnung jetzt schon kaufen. Gibt es eine Möglichkeit, dies zu bewerkstelligen? Vielen Dank!
Mag. (FH) Doris Molnar
Kaufoption - Frist vor Antragstellung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Hallo! Meine Tante besitzt eine Eigentumswohnung die gefördert nach dem WBG 1984 von der GEDESAG errichtet wurde. Die Wohnung unter liegt dem WGG und die Förderung wurde noch nicht zurückgezahlt. Darf sie die Wohnung vor Ablauf der Förderung vermieten und um welchen Mietzins? Und welcher Mietzins ist nach Ablauf der Förderung maßgeblich? Vielen Dank.
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer geförderten Eigentumswohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Hallo, Ich möchte eine WGG Neubau kaufen. Ich nehme keine Förderung zum Anspruch. Ich plane im ersten Linie selber zu wohnen. Habe ich später die Möglichkeit die Wohnung zu vermieten. Wenn ja nach MRG oder WRG. Danke im Voraus
Mag. (FH) Doris Molnar
wohnrechtlicher Anwendungsbereich von Eigentumswohnungen, die von einer GBV erreichtet werden
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich habe im Dezember 2019 von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft eine Wohnung gekauft, die vorher vermietet war (Ich war nicht der Mieter). Lauf Kaufvertrag erfolgt die Vermietung nach WGG. Dazu 2 Fragen: 1.) Wenn ich die Wohnung vermiete, ist ein Befristung auf 3 Jahre möglich? 2.) Falls ich versehentlich eine zu hohe Miete verlange, wie lang kann der Mieter diese rückfordern?
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Eigentumswohnung im Anwendungsbereich des WGG
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Wie hoch muss die Miete an ein Familienmitglied für eine Wohnung, welche im Firmenvermögen des Vermieters steht, zumindest sein, um die steuerliche Anerkennung dieser Firmenwohnung (Vorsteuerabzug, keine versteckte Gewinnausschüttung) nicht zu verlieren. Die Wohnung liegt in 1090 Wien und unterliegt dem WGG. Für Ihre Antwort ein Dankeschön im Voraus.
Mag. (FH) Doris Molnar
Miete für eine Wohnung, die dem WGG unterliegt.
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich habe vor eine Wohnung zu kaufen welche ca. 1951 von einer Genossenschaft gebaut und im Anschluss direkt Verkauft wurde. (Die Wohnungen wurden nie vermietet) Lt. historischen Grundbuchauszug ist seit 1975 Wohnungseigentum begründet (vorher sind keine Daten diesbezüglich vorhanden) Zusätzlich war bei der Wohnung im C-Blatt ein Vorkaufsrecht für die Genossenschaft einverleibt sowie ein Pfandrecht für den Bundes Wohn und Siedlungsfonds (diese Förderung wurde bereits zurückbezahlt) . Fällt diese Wohnung unter den Teilanwendungsbereich des MRG? Vielen Dank!
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ein Gebäude wurde von einer GBV gebaut und an einer Gesellschaft verkauft. Danach wurde We begründet und die einzelnen Wohnungen an einer anderen Gesellschaft verkauft. Ich war kein Mieter und erwarb eine Wohnung. Grundsätzlich ist das WGG anwendbar. Finden die Mietzinsbeschränkungen weiterhin Anwendung falls die Förderungen zurückgezahlt wurden? Eventuell kommt das Rückzahlungsbegünstigungsgesetz in Frage?
Mag. (FH) Doris Molnar
Anwendungsbereich des WGG bei Vermietung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Eine WGG-Wohnung (Bj 1965), Wohnbauförderung ist zurückbezahlt und die Wohnungseigentumsbegründung hat vor ca. 16 Jahren stattgefunden (da die WBF vorzeitig zurückbezahlt wurde) wurde gekauft (nicht vom Mieter; keine Vermietung in den letzten Jahren). Ist es richtig, dass eine angemessener Mietzins nach § 13 (4) WGG verlangt werden darf? Wie errechnet sich dieser? Ist der Richtwert je Bundesland ein Indikator? Stimmt es, dass zusätzlich Betriebskosten, Strom- und Heizstromkosten, etc. verrechnet werden können?
Mag. (FH) Doris Molnar
Geförderte Wohnung, von einer GBV errichtet, nachträgliches Wohnungseigentum begründet, verkaufte Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bezogen im Jahr 2008 eine Genossenschaftswohnung mit Kaufoption einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft die "ohne Förderung" errichtet wurde. Dazu gibt es ein schriftliches Mietkaufangebot der Genossenschaft , per Emai versendet, mit einem vereinbarten Barkaufpreis fix nach zehnjähriger Mietdauer auf Basis 2 % der gesamten Herstellungskosten der noch an die Genossenschaft zu zahlen ist, plus Nebenkosten der Eigentumsübertragung und Übernahme des aushaftenden Darlehens. Nach zehn Jahren wurde uns ein Kaufangebot gestellt das sich nun plötzlich nach dem Verkehrswert berechnet. Dementsprechend weit mehr als ursprünglich vereinbart. Meine Frage wäre nun ob das gesetzlich möglich ist, obwohl bei Mietabschluß für uns was günstigeres vereinbart wurde. Die Kaufpreisermittlung ist im übrigen auch im Nutzungsvertrag niedergeschrieben. Ich weiß das dies ein spezieller Fall ist und insgesamt 14 Parteien betrifft.Mit der Bitte Ihrer geschätzten Meinung verbleiben wir Hochachtungsvoll.
Mag. (FH) Doris Molnar
freiwillige Kaufoption im Nutzungsvertrag
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
WGG oder angemessener Mietzins anwendbar? Guten Tag, ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Wiener Mehrfamilienhaus das 1974 von einem gemeinnützigem Bauträger errichtet wurde. Die Wohnungen wurden damals alle direkt vom Bauträger verkauft. Die damalige Käuferin hat bis zuletzt, als ich die Wohnung in 2019 erworben habe, im Haus gewohnt. Im Wohnungseigentumsvertrag von damals steht nichts darüber, dass Fördergelder in Anspruch genommen wurden. Jedoch steht, dass der Jahresmietwert Gemäß Paragraph 2 WEG 1948 07 08, BGBl. Nr. 149 für die gesamte Liegenschaft in Kronen bezogen auf das Jahr 1914 festgesetzt wurde. In meinem Kaufvertrag aus 2019 steht nichts über den geltenden Anwendungsbereich wie WGG. Lässt sich anhand dieser Information bereits beantworten wie die Mietzinsbildung heute zu erfolgen ist? Falls nein, wissen Sie anhand welcher Dokumente ich das herausfinden kann? Vielen Dank im Voraus, Franz Edlinger
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
I am planning to buy freifinanzierte eigentum from a non-profit developer. There are state subsidies for the building as the developer is offering subsidised eigentums and miete in same building. Will there be any restrictions / special permissions required to resell freifinanzierte eigentum in such project after purchasing?
Mag. (FH) Doris Molnar
freifinanzierte Eigentumswohnungen in einem Gebäude, in dem auch geförderte Wohnungen errichtet werden
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Die Wohnung (unterliegt Vollanwendung MRG) ist seit 2008 befristet an einen Mieter vermietet. Der Mietvertrag war immer auf 3 Jahre befristet vermietet und wurde immer wieder verlängert bis August 2020 (also von Sept. 2008-Aug.2011, dann von Sept. 2011 bis Aug. 2014 und so weiter bis August 2020). Falls der Vermieter der Wohnung eine zu hohe Miete verlangt hat, für wieviele Jahre kann der Mieter in diesem Fall die überhöhte Miete rückverlangen? Für die letzten 3 Jahre oder für die letzten 10 Jahre?
KommR Oliver Brichard, MSc
Wie lang kann der Mietzins bei befristeten Verträgen überprüft werden
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Frau Mag. Molnar, wir überlegen eine im Jahr 1976 errichtete Wohnung zu kaufen. Diese Wohnung wurde von einer gemeinnützigen Bauvereinigung („Heimbau“) gebaut, wobei die Wohnung in Erstverwendung nach Fertigstellung an eine Privatperson veräußert wurde. Laut Heimbau handelt es sich bei diesem Objekt um eine „freifinanzierte Eigentumswohnung“; aus dem ursprünglichen Kaufvertrag geht allerdings hervor, dass ein Wohnbaudarlehen aufgenommen wurde und die Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetz 1968 einzuhalten sind. Unterliegt diese Wohnung im Falle einer Vermietung dem WGG? Darüber hinaus würde mich interessieren, an welcher Formulierung ich im historischen Grundbuchauszug künftig ein „WGG-Objekt“ erkennen könnte? Welche Dokumente der Urkundensammlung (abgesehen vom seinerzeitigen Kaufvertrag) könnten für eine diesbezügliche Beurteilung relevant sein? Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner 3 Fragen zum WGG. Freundliche Grüße Katharina König
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung, die von einer GBV als Eigentumswohnung errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich habe eine BUWOG Garten-Wohnung gekauft die dem WGG unterliegt. Ich möchte die Wohnung gerne vermieten: Wird der Garten bei der Berechnung der Miete berücksichtigt? Können sie mir eine kompetente Stelle nennen, die mir bei der Berechnung der zulässigen Miete behilflich sein kann? Danke
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietzinsbildung nach WGG
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Wir sind im Zuge eine Eigentumswohnung zu kaufen, die die Verkäuferin 2002 bei einer gemeinnützigen Genossenschaft als Mieterin erstbezogen und schließlich gekauft hat. Wir wollen das offene Darlehen mit Zuschuss und Wohnbauförderung übernehmen. Ist es möglich nach circa 10 Jahren mit freiem Mietzins zu vermieten?
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer ehemaligen Mietwohnung mit Förderdarlehen
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungseigentumsrecht
Im Zuge einer Brandschutzinspektion wurden mehrere Mängel in unserer Wohnanlage festgestellt. Die Kosten beliefen sich letzendlich auf über 15.000.- netto. Die Hausverwaltung schickte mir auf Anfrage nach den Kostenvoranschlägen einen 2,5 Jahre alten Preisspiegel einer Jahresauschreibung für Brandschutz. Ist dies legitim oder muss bei solch hohen Kosten (die sicherlich vorab bekannt waren) nicht doch ein KV von zumindest 3 Anbietern eingeholt werden.? mfg Wolfgang Hautz
KommR Oliver Brichard, MSc
Für welche Arbeiten sind Vergleichsofferte notwendig?
KommR Oliver Brichard, MSc
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stehe vor einem Kauf meiner Mietwohnung die im WGG ist und für welche laut Aussagen des Verkäufers/Bauträgers das Rückzahlungsbegünstigtengesetz gilt und demnach die Wohnung vom Käufer angemessen vermietet werden darf, SOFERN es sich um einen Drittkauf (also nicht durch den Mieter) handelt. Meine Frage: Ist es rechtlich möglich, die Wohnung über eine Dritte Person zu kaufen und den aktuellen Mieter beim Kauf in das Grundbuch einzutragen (die Dritte Person und der Mieter wären im Grundbuch) UM weiterhin das Rückzahlungsbegünstigtengesetz - und die damit verbundene Möglichkeit des angemessenen Mietzins bei Vermietung - anwenden zu können? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Christian Ohrfandl
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungskauf, angegebener Sachverhalt nicht nachvollziehbar!
Mag. (FH) Doris Molnar
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Bezugenehmend auf meine letzte Frage: Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Um den Sachverhalt zu Öräzisieren: Korrekt, ich bin Mieter. Es gäbe laut Bauträger jedoch die Option, den Kauf der Wohnung durch "Verwandte des Mieters" durchzuführen, was insgesamt zu einem Kauf durch Dritte führe. Ist in diesem Fall möglich, die Implikationen des RBG (angemessener Mietzins) zu erhalten, wenn der Verwandte (ein Dritter) die Wohnung kauft und der aktuelle Mieter nicht als Käufer aufscheint, sondern rein zusätzlich zum Käufer in das Grundbuch eingetragen wird? Zusätzlich: Wäre die Wohnung weiterhin im Vollanwendugsbereich des MRG oder gilt bei RGB der Teilanwendungsbereich (sprich müsste bei befristeter Vermietung weiterhin ein um 25% geringerer angemessener Mietzins verrechnet werden? Vielen Dank im voraus!
Mag. (FH) Doris Molnar
Konstruktion zur Umgehung rechtlicher Bestimmungen
Mag. (FH) Doris Molnar